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Design-Branding

Das Design eines Produkts kann so speziell sein, dass es eine Herkunftshinweisfunktion ausübt. Der Verbraucher kann dann an der typischen Gestaltung des Produktes oder auch seiner Verpackung erkennen, dass dieses Produkt von einem ganz bestimmten Hersteller stammt.

In einigen seltenen Fällen kann sogar bereits die Farbe oder die Farbkombination des Produkts, seiner Verpackung oder seiner Verkaufsstellen den Verbraucher auf die Herkunft des Produkts hinweisen. Diese Herkunftshinweisfunktion der Farbe ist jedoch häufig erst nach Erreichen eines sehr hohen Bekanntheitsgrads gegeben.

Zum Beispiel für Mineralöle und Kraftstoffe kann — bei großer Marktdurchdringung und entsprechend hoher Bekanntheit — die Farbkombination der Ausstattung von Tankstellen einen Herkunftshinweis bilden. Ein Beispiel für Design-Branding ist die ganz besonders geformte Flasche eines bekannten koffeinhaltigen Brausegetränks. Aber auch die zahlreichen phantasievoll geformten Parfum-Flacons sind zum Teil derart prägnant, dass sie sich grundsätzlich als Herkunftshinweis eignen können.

Design-Branding eignet sich — ebenso wie das Bildzeichen-Branding — in ganz besonderer Weise für den internationalen Einsatz, da das Produkt an seinem Design und damit unabhängig von dem im jeweiligen Markt verwendeten Produktnamen, also der Wortmarke, vom Verbraucher erkannt wird.

Für Design-Brands bietet sich der Markenschutz als dreidimensionale Marke, als Positionsmarke oder als Farbmarke an. Um Markenschutz für ein solches Design zu erhalten, sind die Anforderungen an die Besonderheit der Gestaltung und häufig auch an den Bekanntheitsgrad sehr hoch. Zusätzlich oder alternativ kann es daher sinnvoll sein, die Form des Produkts oder seiner Verpackung als Design zum Designschutz (Geschmacksmusterschutz) anzumelden.   Mehr...