Gebrauchsmuster
 
  Ein Gebrauchsmuster ist ein ungeprüftes Schutzrecht mit einer maximalen Lauf­zeit von 10 Jahren. Gebrauchsmusterschutz kann für technische Erfindungen (außer für Verfahren) erlangt werden, die neu und gewerblich anwendbar sind sowie auf einem erfinderischen Schritt beruhen. Als technische Erfindungen gelten hier unter anderem Vorrichtungen, elektronische Schaltungen und chemische Stoffe. Dem Gebrauchsmusterschutz nicht zugänglich sind zum Beispiel Entdeckungen, mathematische Methoden, Anweisungen an den menschlichen Geist (zum Beispiel Spielregeln oder Gebrauchsanweisungen), ästhetische Formschöpfungen und Heilverfahren.

Die Voraussetzungen für die Eintragung eines Gebrauchsmusters entsprechen zwar im wesentlichen denen des Patents, das Gebrauchsmuster wird jedoch vor der Eintragung nicht inhaltlich geprüft. Eine Prüfung des Gebrauchsmusters auf das Vorliegen der Kriterien Neuheit, Beinhalten eines erfinderischen Schritts und gewerbliche Anwendbarkeit erfolgt erst im Streitfall. Da das Gebrauchsmuster nicht inhaltlich, sondern nur formal geprüft wird, ist ein Gebrauchsmusterschutz in der Regel nicht nur schneller sondern auch preiswerter zu erhalten als ein Patentschutz.