Design  
  Ein geschütztes Design, auch Geschmacksmuster genannt, ist ein gewerbliches Schutzrecht für die Erscheinungsform eines Erzeugnisses, beispielsweise für ein industrielles Design. Designschutz kann durch Registrierung eines Designs oder in bestimmten Fällen sogar schon durch Benutzungsaufnahme erzielt werden.

Ein registriertes Design ist ein ungeprüftes Schutzrecht mit einer maximalen Laufzeit von 25 Jahren. Designschutz kann für gewerb­liche Muster oder Modelle durch Eintragung in das Musterregister erlangt werden, sofern diese neue und eigentümliche Erzeugnisse darstellen. Diese Erzeugnisse müssen auf einer gestalterischen Tätigkeit beruhen, neu sein und Eigenart aufweisen. Typische Anwendungen des Design­schutzes sind zum Beispiel der Schutz von Stoffmustern oder anderen flächigen Mustern sowie der räumlichen Gestaltung von Gegenständen, wie zum Beispiel Essservice, Bestecken, Möbeln, Lampen oder anderen Objekten des Industriedesigns.

Ein Design mit Wirkung in Deutschland kann national beim Deutschen Patent- und Markenamt oder mit Schutzwirkung für die gesamte Europäische Union als EU-Gemeinschaftsgeschmacksmuster angemeldet werden. Gemeinsamer Designschutz kann für einige Staaten auch über ein internationales Design erzielt werden.

Eine Besonderheit bildet der unregistrierte Designschutz nach EU-Recht, der bereits dann entsteht, wenn ein neues und Eigenart aufweisendes Design der Öffentlichkeit innerhalb der EU erstmals zugänglich gemacht wird. Dieser unregistrierte Designschutz ist auf drei Jahre begrenzt.