Arbeitnehmererfindung  
  In Deutschland ist die Verfügung über Erfindungen, die von Arbeitnehmern getätigt werden, im Gesetz über Arbeitnehmererfindungen geregelt. Dieses Gesetz schreibt genau vor, wann und auf welche Weise der Arbeitgeber Rechte an einer Arbeitnehmererfindung und mithin sich daraus eventuell ergebende Rechte an einem Patent erhält und welche gesetzlichen Vergütungsansprüche sich als Folge daraus für den Arbeitnehmererfinder ergeben.

Werden die dezidierten gesetzlichen Vorschriften über die Meldung und die Inanspruchnahme einer Arbeitnehmererfindung nicht eingehalten, so besteht die Gefahr, dass das Recht an einer Erfindung und damit an einem vom Arbeitgeber angemeldeten Patent gar nicht auf den Arbeitgeber übergeht, sondern dem Arbeitnehmer weiterhin zusteht. Hat der Arbeitgeber für ein derartiges vermeintliches Recht an einer Erfindung bereits viel Geld in in- und ausländische Patentanmeldungen sowie in technische Entwicklungen investiert, so können sich unter Umständen erhebliche Verluste ergeben, wenn der Arbeitnehmer sein Recht an der Erfindung und auf daraus hervorgegangene Patente erfolgreich gegen den Arbeitgeber durchsetzt.

Wir beraten Sie als Arbeitgeber über den richtigen Umgang mit Erfindungen Ihrer Arbeitnehmer und die korrekte Inanspruchnahme. Es gehört auch zu unseren Dienstleistungen, Sie beim Aufbau eines den gesetzlichen Vorschriften entsprechenden Erfindungsmeldungswesens zu beraten. Ein gut organisiertes Erfindungsmeldungswesen und innerbetriebliches Vorschlagswesen ist im übrigen eine nicht zu unterschätzende Innovationsquelle in einem Unternehmen.

Aber auch als Arbeitnehmer werden Sie bei uns beraten, wenn Sie eine Arbeitnehmererfindung getätigt haben.