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Technische Erfindungen

PatentSchutz

Ein Patent ist ein geprüftes Schutzrecht für eine technische Erfindung mit einer maximalen Laufzeit von 20 Jahren, wobei für zulassungspflichtige Arzneimittel und für zulassungspflichtige Pflanzenschutz­mittel im Einzelfall längere Laufzeiten gelten können. Patente werden für technische Erfindungen erteilt, die neu und gewerblich anwendbar sind und auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen. Als technische Erfindungen gelten unter ande­rem Verfahren, Vorrichtungen, elek­tro­ni­sche Schaltungen und chemische Stoffe. Auch Datenverarbeitungs­pro­gramme, die eine technische Problem­lösung enthalten, sind patentierbar.

Dem Patentschutz nicht zugänglich sind hingegen Entdeckungen, mathematische Methoden, Anweisungen an den mensch­lichen Geist (zum Beispiel Spielregeln oder Gebrauchsanweisungen), Computerpro­gramme als solche, also wenn sie selbst keine technische Komponente aufweisen oder keine Lösung eines technischen Problems beinhalten, ästhetische Form­schöpfungen und Heilverfahren.

Eine Patentanmeldung mit Wirkung für Deutschland kann entweder beim Deutschen Patent- und Markenamt als nationale deutsche Patentanmeldung oder beim Europäischen Patentamt gemäß dem Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) als Europäische Patentanmeldung, oder als internationale PCT-Patent­anmeldung erfolgen. Zudem gibt es ein EU-Patent mit einheitlicher Wirkung, das in einem Teil der Europäischen Union Schutz entfaltet.

Bevor ein Patent erteilt wird, wird die Patentanmeldung vom zuständigen Patent­amt auf die eingangs genannten Kriterien Neuheit, erfinderische Tätigkeit und gewerbliche Anwendbarkeit geprüft. Erst nach erfolgreichem Abschluss dieses Prüfungsverfahrens entsteht durch die Patenterteilung ein Patent.

Ein vom Deutschen Patent- und Marken­amt erteiltes Patent entfaltet Schutz ausschließlich in Deutschland.

Ein vom Europäischen Patentamt erteiltes Europäisches Patent entfaltet nicht automatisch Schutz in allen Staaten, die dem EPÜ angehören. Es müssen zunächst im Laufe des Anmeldeverfahrens die Staaten bestimmt werden, für die Patentschutz beantragt wird. Nach erfolgter Patenterteilung muss das Europäische Patent dann in diesen benannten Staaten validiert werden. Bei der Europäischen Patentanmeldung sind also lediglich das Anmelde- und das Prüfungsverfahren für die benannten Staaten zusammengefasst. Nach der Erteilung zerfällt das Europäische Patent in ein Bündel nationaler Patente.

Ein weiterer Weg der Hinterlegung einer Patentanmeldung ist die Einreichung einer internationalen Patentanmeldung, bei der die Anmeldung zentral erfolgt und eine internationale Recherche durchgeführt wird, der sich eine internationale vorläufige Prüfung anschließen kann. Nach Abschluss der internationalen Phase zerfällt die internationale Patentan­mel­dung in nationale Patentanmeldungen.

Ein besonderes Thema, mit dem wir uns in der Kanzlei befasst haben, ist der Patent­schutz in extraterritorialen Gebieten.