

MarkeInternational
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Durch die Hinterlegung eines Gesuchs um internationale Registrierung einer Marke kann die Marke in einem zentralen Registrierungsverfahren nach dem Madrider Abkommen (MA) oder dem Protokoll zu diesem Abkommen (Prot.) gleichzeitig für eine Vielzahl von in der Anmeldung benannten Staaten registriert werden. Nach erfolgter internationaler Registrierung können noch Schutzverweigerungen für einzelne Staaten durch deren Behörden ausgesprochen werden.
Vorteile einer internationalen Markenregistrierung:
Das Registrierungsgesuch wird zentral in einer Sprache eingereicht und die Marke wird zentral registriert. Die mit einzelnen nationalen Anmeldungen verbundenen hohen Kosten werden dadurch vermieden.
Für die Staaten der Europäischen Union kann zentral des Amt für Geistiges Eigentum der EU (EUIPO) bestimmt werden oder es können einzelne EU-Staaten auf nationaler Ebene bestimmt werden. Neben vielen afrikanischen Staaten, einigen amerikanischen, einigen asiatischen und einigen karibischen Staaten gehören als wichtige Industriestaaten die U.S.A., Brasilien, Kanada, China, Mexiko und Japan zu den Staaten des Madrider Abkommens (MA) und/oder zu den Protokoll-Staaten.
Liste der Mitgliedsstaaten des MA und des Protokolls zum MA (externer Link - PDF).
