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Registrierte Marke

MarkenRegistrierung

Eine Marke ist ein geprüftes Schutzrecht mit einer jeweils auf 10 Jahre begrenzten, aber beliebig oft um jeweils weitere 10 Jahre verlängerbaren Laufzeit.

Markenschutz kann für Zeichen erlangt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstlei­stun­gen einer Herkunftsstätte von denjenigen anderer Herkunfts­stätten zu unterscheiden. Eine Marke weist unmittelbar auf die Ware oder die Dienstleistung und nur mittelbar auf die Herkunftsstätte hin. Derartige Zeichen können zum Beispiel Wörter, Slogans, Bilder, Farben, dreidi­mensionale Darstel­lungen, Klänge oder auch Gerüche sein. Die Marke muss sich grafisch darstellen lassen, was auch für Hörzeichen oder dreidimensionale Zeichen zutrifft.

Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, welche im Verkehr zur Bezeichnung der Art, der Beschaffenheit, der Menge, der Bestim­mung, des Wertes, der geografischen Herkunft oder der Zeit der Herstellung der Ware oder der Erbringung der Dienst­leistung oder zur Bezeichnung sonstiger Merkmale der Ware oder Dienstleistung dienen können, sind von der Eintragung ausgeschlossen. Andere Gründe, die die Registrierung einer Marke nicht gestatten, sind beispielsweise Täuschung des Publikums über Art, Beschaffenheit oder geografische Herkunft der Ware oder Dienstleistung oder auch Verstöße gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten.

Eine Marke mit Wirkung in Deutschland kann national beim Deutschen Patent- und Markenamt oder als Europäische Unionsmarke mit Schutzwirkung für die gesamte Europäische Union angemeldet werden. Markenschutz kann in einer Vielzahl von Staaten auch zentral über eine Internationale Markenregistrierung erzielt werden.