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Geschäftliche Bezeichnung – Werktitel

MarkeTitelschutz

Ein Werktitel (zum Beispiel der Titel eines Buches oder eines Films) ist eine geschäftliche Bezeichnung. Er kenn­zeich­net jedoch nicht ein Unternehmen, sondern das konkrete Produkt. Im Gegensatz zur Marke unterscheidet der Werktitel ein Werk von anderen Werken aber nicht nach dessen Herkunft, sondern nach Inhalt und Beschaffenheit.

Ein wesentlicher Unterschied zur registrierten Marke liegt darin, dass der Schutz für einen Werktitel nicht durch eine Registrierung entsteht, sondern mit der Benutzungsaufnahme entsteht, sofern der Werktitel Unterscheidungskraft oder Verkehrsgeltung besitzt. Dieser Titel­schutz erstreckt sich daher territorial nur dort, wo diese Kriterien erfüllt sind, wohingegen sich der Schutz einer registrierten Marke ab dem Zeitpunkt der Registrierung in ganz Deutschland erstreckt, auch wenn sie noch gar nicht benutzt wird.

Eine Besonderheit des Schutzes von Werktiteln besteht darin, dass bereits vor Benutzungsaufnahme, also vor Erscheinen des Werkes, durch Proklamation, beispielsweise durch die Veröffentlichung einer Titelschutz­anzeige, eine Priorität gesichert werden kann, sofern innerhalb angemessener, kürzerer Frist das Werk unter dem proklamierten Titel erscheint.

Titelschutz kann zum Beispiel erlangt werden für den Titel einer Druckschrift, eines Films, eines Internet-Blogs, eines Podcasts, eines Musikwerks, eines Bühnen­werks, einer Radio- oder Fernseh­sendung oder eines Spiels.

Dennoch sollte immer geprüft werden, ob ein Werktitel zusätzlich auch als eingetragene Marke geschützt werden kann.

Bevor ein Titel in Benutzung genommen wird, sollten eine Titelrecherche und eine Marken­recherche durch­ge­führt werden, um festzustellen, ob Dritte für den vorgesehenen Titel schon einen Schutz besitzen.