

MarkeHerkunft
Geographische Herkunftsangaben sind die Namen von Orten, Gegenden, Gebieten oder Ländern sowie sonstige Angaben oder Zeichen, die im geschäftlichen Verkehr zur Kennzeichnung der geographischen Herkunft von Waren oder Dienstleistungen benutzt werden.
Auf landwirtschaftliche Produkte, Lebensmittel und Spirituosen gerichtete geografische Herkunftsangaben umfassen geografische Angaben für Wein, Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse und garantiert traditionelle Spezialitäten und fakultative Qualitätsangaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse und sollen die Erzeuger von Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln dabei unterstützen, Käufer und Verbraucher über die Produkteigenschaften und Bewirtschaftungsmerkmale dieser Erzeugnisse und Lebensmittel zu unterrichten. Der Schutz dieser geografischen Herkunftsangaben ist in Deutschland im Markengesetz (§126 ff.) geregelt, wo die EU-Verordnung 2024/1143 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 implementiert ist.
Diese geschützten geografischen Herkunftsangaben werden in das von der EU-Kommission verwaltete EU-Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geographischen Angaben ("EU-Qualitätsregister") eingetragen und sind in der EU-Datenbank der geografischen Angaben für Lebensmittel und landwirtschaftliche Erzeugnisse, Weine, Spirituosen und aromatisierte Weine eAmbrosia recherchierbar (externer Link).
Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung eines Herkunftsschutzes; bitte sprechen Sie uns an.
Voraussichtlich wird ab dem 1. Dezember 2025 auch Schutz für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse gerichtete geografische Angaben beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) zur Verfügung stehen. Eine diesen Schutz regelnde, derzeit noch als Entwurf vorliegende Verordnung über den Schutz geografischer Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse soll am 1. Dezember 2025 in Kraft treten. Sie soll unter anderem den Schutz bestimmter Namen, die handwerkliche und industrielle Erzeugnisse bezeichnen, bei denen sich die Qualität, das Ansehen oder andere Merkmale aus deren geografischen Ursprung ergeben, regeln. Beispielhaft seien hier folgende Erzeugnisse genannt: Natursteine, Holzwaren, Schmuck, Textilien, Spitze, Schneidwaren, Glas, Porzellan sowie Häute und Felle.
Wenn Sie Interesse an einem derartigen Schutz haben, sprechen Sie uns bitte an.

Geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.)

Eine geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) wird vergeben für Erzeugnisse (landwirtschaftliche Produkte, Lebensmittel und Spirituosen), deren Erzeugung, Verarbeitung und Herstellung in einem bestimmten geographischen Gebiet nach einem anerkannten und festgelegten Verfahren erfolgt.
Landwirtschaftliche Produkte, Lebensmittel und Spirituosen, die mit einer geschützten Ursprungsbezeichnung bezeichnet werden dürfen, können mit dem abgebildeten Gemeinschaftszeichen versehen werden.

Geschützte geografische Angabe (g.g.A.)

Mit einer geschützten geografischen Angabe (g.g.A.) dürfen Erzeugnisse (landwirtschaftliche Produkte, Lebensmittel und Spirituosen) bezeichnet werden, wenn bereits eine der Herstellungsstufen (Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung) in einem bestimmten Herkunftsgebiet erfolgt.
Landwirtschaftliche Produkte, Lebensmittel und Spirituosen, die mit einer geschützten geografischen Angabe bezeichnet werden dürfen, können mit dem abgebildeten Gemeinschaftszeichen versehen werden.

Geschützte traditionelle Spezialität (g.t.S.)

Zu den in der EU-Verordnung 2024/1143 geregelten geschützten Angaben für landwirtschaftliche Produkte, Lebensmittel und Spirituosen gehört auch die Kategorie der garantiert traditionellen Spezialität (g.t.S.), die allerdings keine geografische Herkunftsfunktion besitzt, sondern eine traditionelle Zusammensetzung oder ein traditionelles Herstellungsverfahren eines Produktes bezeichnet.
Landwirtschaftliche Produkte, Lebensmittel und Spirituosen, die mit der geschützten Angabe garantiert traditionelle Spezialität bezeichnet werden dürfen, können mit dem abgebildeten Gemeinschaftszeichen versehen werden.
