Topografie
 
  Der Topografieschutz ist ein ungeprüfter Schutz mit einer maximalen Laufzeit von 10 Jahren. Nach dem Halbleiterschutzgesetz, das den Topografieschutz regelt, können dreidimensionale Strukturen von mikroelektronischen Halbleitererzeug­nissen (Topografien) geschützt werden. Die zu schützende Topografie darf keine bloße Nachbildung einer anderen Topografie sein und muss ein nicht alltägliches Ergebnis geistiger Arbeit darstellen.