Sortenschutz
 
  Der Sortenschutz ist ein geprüftes, registriertes Schutzrecht für Pflanzensorten mit einer maximalen Laufzeit von je nach Pflanzenart 25 oder 30 Jahren. Nach dem Sortenschutzgesetz kann eine Pflanzensorte Schutz erhalten, wenn sie neu, unterscheidbar, homogen und beständig ist sowie durch eine eintragbare Sortenbezeichnung bezeichnet ist. Typische Nutzer des Sortenschutzes sind Pflanzenzüchter und Saatguthersteller. 

Sortenschutz für Deutschland kann national beim Bundessortenamt oder als gemeinschaftlicher Sortenschutz für das gesamte Gebiet der Europäischen Union beim Gemeinschaftlichen Sortenamt beantragt werden.