Computerprogramm  
  Auch Computerprogramme unterliegen dem urheberrechtlichen Schutz, wenn sie individuelle Werke darstellen. Nach dem Urheberrecht ist das konkrete Computerprogramm als Anordnung einer Folge von Anweisungen geschützt, nicht aber die dem Computerprogramm zugrunde liegende Idee. Im Gegensatz dazu ist die patentierte softwarebezogene Erfindung zu sehen. Deren Patentierbarkeit setzt voraus, dass die Erfindung eine technische Komponente aufweist oder eine Lösung eines technischen Problems beinhaltet.