Urheberrecht
 
  Das Urheberrecht ist ein Persönlichkeitsrecht, das mit der Schaffung eines Werkes automatisch entsteht und das dem Urheber des Werkes zusteht. Es schützt den Urheber eines Werkes der Literatur, Wissenschaft oder Kunst gegen die unbefugte wirtschaftliche Auswertung seiner schöpferischen Leistung und gegen Verletzungen seiner ideellen Interessen am Werk. Die bekanntesten Werkformen sind Sprachwerke (schriftstellerische Werke und Reden), Musikwerke, Bühnenwerke (Theater-, Ballett-, Pantomimenwerke), Werke der bildenden Kunst und der Architektur, Lichtbild- und Filmwerke. Aber auch Datenbanken unterliegen dem Urheberrecht.

Dem gewerblichen Rechtsschutz besonders nahe steht das Urheberrecht an Computerprogrammen

Eine Besonderheit im Urheberrecht stellen anonyme und pseudonyme Werke dar, deren Urheber sich in einer beim Deutschen Patent- und Markenamt geführten Urheberrolle registrieren lassen können.