Patentschutz für deutsche Satelliten ?  
 

Die Raumfahrttechnik ist nicht mehr die Domäne staatlicher und halbstaatlicher Organisationen. Privatwirtschaftlich geführte Unternehmen geben mittlerweile weltweit den Ton in diesem Industriezweig an. Neben den großen US-amerikanischen und europäischen Playern tummeln sich auch viele mittelständische Unternehmen und Start-Ups auf den Gebieten der weltraumnahen Wirtschaft. Innovative Technologien werden entwickelt, um den Weltraum zu nutzen. Wie aber lassen sich die Investitionen in diese Technologien vor Nachahmern schützen? Es gibt keine "Weltraumpatente" und das irdische Patentrecht ist auf das rechtliche Wirkungsterritorium des jeweiligen rechtssetzenden Staates beschränkt – im Weltraum selbst darf kein Staat eigene Hoheitsrechte ausüben. Der Weltraum ist im juristischen Sinn extraterritorial. Das ist im internationalen UN-Weltraumvertrag geregelt, der von den wichtigsten Industriestaaten unterzeichnet wurde.

Eine Ausnahme können Weltraumgegenstände (zum Beispiel Raumfahrzeuge oder Satelliten) darstellen, die im Weltraum oder in einem Orbit um die Erde unterwegs sind; auf ihnen kann das Patentrecht des Staates gelten, in dem der Weltraumgegenstand registriert ist. Dazu bedarf es aber der gesetzlichen Erstreckung des nationalen Patentrechts dieses Staates auf die in seinem Weltraumregister registrierten Weltraumgegenstände, wie zum Beispiel Satelliten. Im US-amerikanischen Patentrecht und im französischen Patentrecht sind derartige Regelungen verankert. In Deutschland sucht man eine solche Erstreckung des Patentrechts leider vergeblich; ja Deutschland hat – im Gegensatz zu Österreich – noch nicht einmal ein Weltraumgesetz. Stattdessen wird von der deutschen Lehrmeinung die Auffassung vertreten, ein Patentschutz auf deutschen Weltraumgegenständen lasse sich durch analoge Anwendung der Regelungen des UN-Seerechtsübereinkommens begründen. Für eine solche Analogieanwendung fehlt es aber an einer Vergleichbarkeit des UN-Weltraumvertrags mit dem UN-Seerechtsübereinkommen.

Diese Problematik wird von Dr. Schlimme in einem im März 2020 erschienenen Aufsatz "Weltraumgegenstände als Objekte eines nationalen Patentschutzes" erörtert.

Deutschland braucht schnellstens ein Weltraumgesetz, das auch die Frage der Erstreckung von in Deutschland geltenden Patenten auf im deutschen Weltraumregister registrierte Weltraumgegenstände regelt und das Patentgesetz diesbezüglich ergänzt.