Überwachung | Patentüberwachung |
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Die Überwachung der Erteilung von Patenten ist eine wichtige Voraussetzung, um systematisch gegen störende Patente Dritter Einspruch einlegen zu können. Hierdurch wird gewährleistet, dass der eigene konstruktive Freiraum nicht in vermeidbarem Maß eingeschränkt wird. Patenterteilungen lassen sich sowohl durch eine ständige Überwachung bestimmter Patentklassen als auch durch eine ständige Überwachung der Aktivitäten bestimmter
Anmelder ermitteln. Diese ständigen Überwachungen gehören zu unseren Dienstleistungen.
Auch bei einer bereits bekannten Patentanmeldung, deren Gegenstand man möglicherweise selbst verletzt oder bei dem die Gefahr einer Verletzung durch eigene Aktivitäten besteht, können wir eine individuelle anmeldungsspezifische Überwachung für Sie durchführen, um den Verfahrensverlauf dieser Patentanmeldung zu beobachten. Auf diese Weise kann bereits während des Prüfungsverfahrens einer möglicherweise störenden Patentanmeldung Material zum Stand der Technik dem zuständigen Prüfer zugeleitet werden, um in diesem Stadium schon eine Erteilung zu Verhindern oder um günstige Voraussetzungen für einen späteren eigenen Einspruch zu schaffen. Selbstverständlich ist diese Überwachungsdienstleistung nicht auf nationale deutsche Schutzrechte beschränkt, sondern kann auf Wunsch in den wichtigsten Industriestaaten für Sie durchgeführt werden. |