Allgemeine Beratung | Schutzrechtsstrategie
 
  Häufig werden gewerbliche Schutzrechte nur angemeldet, wenn es gilt, eine aktuelle Erfindung zu schützen oder einen aktuellen Namen für ein Produkt oder eine Dienstleistung zu monopolisieren. Diese mehr von singulären Ereignissen geprägte Vorgehensweise führt dazu, dass im Lauf der Zeit eine Vielzahl von gewerblichen Schutzrechten in einem Unternehmen angesammelt wird, deren strategische Bedeutung für die Unternehmensführung in der Regel jedoch nicht erkannt wird.

Entwickelt und verfolgt ein Unternehmen hingegen eine Schutzrechtsstrategie, so kann es gezielt die Aktionsmöglichkeiten des Wettbewerbs einengen und sich dadurch eigene Handlungsspielräume schaffen. Auch der gezielte Aufbau eines Schutzrechtsportfolios stärkt die Unternehmensposition bei Investoren und Aktionären und hilft sogar bei Tauschgeschäften mit Wettbewerbern, wenn man einmal selbst in die Not geraten sollte, eine Lizenz an einem fremden Patent nehmen zu müssen.

Auch auf diesem Gebiet haben wir Kompetenz entwickelt, die wir Ihnen durch unsere Beratung zur Verfügung stellen können.