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12/2022 |
Space Related Patents - The Fourth Dimension of Patenting Dr. Wolfram Schlimme, LL.M. |
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Aufsatz in der "Zeitschrift für Luft- und Weltraumrecht (ZLW) - German Journal of Air and Space Law" Jahrgang 2022, Heft 4, S. 595-611 |
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Zusammenfassung des Aufsatzes: |
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Innovative Technologien, die im Weltraum oder auf anderen Himmelskörpern angewendet werden, müssen zur Absicherung der für
deren Entwicklung geleisteten Investitionen patentrechtlich geschützt werden. Die Extraterritorialität des Weltraums wirft aber die Frage auf, ob und wie
wirksam für solche technischen Anwendungen im Weltraum Patentschutz erzielt werden kann, der auch durchgesetzt werden kann. Die herkömmlichen Überlegungen
und Fragestellungen, die der Ausarbeitung einer Patentanmeldung zugrunde liegen, reichen hierfür jedoch nicht aus. Bei der Abfassung der Patentansprüche, die
den später durchzusetzenden Patentschutz für eine weltraumbezogene Erfindung definieren, ist die Extraterritorialität des Weltraums als zusätzliche
Randbedingung, quasi als vierte Dimension, neben den drei herkömmlichen Kriterien des materiellen Schutzbereichs, des territorialen Schutzbereichs und der
Durchsetzbarkeit zu berücksichtigen.
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Zum Heft 4 | 2022 der Zeitschrift für Luft- und Weltraumrecht (Wolters-Kluwer-Shop)
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09/2021 |
The Territorial Boundaries of Patent Protection on Land and at Sea, in the Air and in Space Dr. Wolfram Schlimme, LL.M. |
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Aufsatz in der "Zeitschrift für Luft- und Weltraumrecht (ZLW) - German Journal of Air and Space Law" Jahrgang 2021, Heft 3, S. 441-466 |
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Zusammenfassung des Aufsatzes: |
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Die Erforschung unerforschter Räume wie der Unterwasserwelt der Ozeane und des Weltraums
durch die Menschheit, die bisher überwiegend wissenschaftlich geprägt war, wird zunehmend durch kommerzielle Aktivitäten
ersetzt werden, da die fortschreitenden Entwicklungen im Bereich der Robotik und der künstlichen Intelligenz die menschliche
Präsenz an diesen unwirtlichen Orten zunehmend überflüssig machen werden. Für den Schutz der mit diesen Technologien
verbundenen Innovationen wird sich die Frage stellen, wie weit der Patentschutz reicht und ob insbesondere Verfahren, die von
Robotern an diesen Orten automatisch ausgeführt werden, patentrechtlich schützbar sind. Dieser Artikel befasst sich mit dem
räumlichen Geltungsbereich des Patentschutzes, der in der Regel auf nationaler Ebene festgelegt wird.
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Zu diesem Aufsatz
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07/2021 |
Patentschutz in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) am Beispiel von Offshore-Weltraumstartanlagen Dr. Wolfram Schlimme, LL.M. |
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Aufsatz in den "Mitteilungen der deutschen Patentanwälte" Jahrgang 2021, Heft 7-8, S. 314-325 |
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Zusammenfassung des Aufsatzes: |
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Die Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) im Meer vor einem Küstenstaat gehört nicht zu dessen staatlichem Territorium. In der AWZ besitzt
ein Küstenstaat keine Hoheitsrechte, sondern gemäß dem UN-Seerechtsübereinkommen nur zweckbestimmte souveräne Rechte und tätigkeitsbestimmte Hoheitsbefugnisse, die – außer auf künstlichen Inseln – für auf
dem Meeresboden errichtete Anlagen und Bauwerke in der AWZ ebenfalls zweckbestimmt sind. Diese souveränen Rechte und Hoheitsbefugnisse, gestatten es dem Küstenstaat jedoch, sein Patentrecht auf bestimmte
Sachverhalte in der AWZ zu erstrecken. Das nationale Patentrecht eines Küstenstaates entfaltet in dessen AWZ allerdings keine automatische Wirkung; es bedarf der expliziten gesetzlichen Erstreckung des Patentrechts auf
Sachverhalte in der AWZ. In Deutschland ist eine derartige Erstreckung, die nach dem UN-Seerechtsübereinkommen zulässig wäre und für die der Bund auch die verfassungsrechtliche Kompetenz hätte, bislang nicht
erfolgt. |
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Zu diesem Aufsatz
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03/2020 07/2020 |
Weltraumgegenstände als Objekte eines nationalen Patentschutzes - Teil I und Teil II Dr. Wolfram Schlimme, LL.M. |
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Aufsatz in den "Mitteilungen der deutschen Patentanwälte" Jahrgang 2020, Heft 3, S. 113-123, und Heft 7/8, S. 298-307 |
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Zusammenfassung des Aufsatzes: |
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Wie lassen sich die Investitionen in innovative Weltraumtechnologien vor Nachahmern schützen ? Es gibt keine "Weltraumpatente" und das irdische Patentrecht ist auf das
rechtliche Wirkungsterritorium des jeweiligen rechtssetzenden Staates beschränkt – im extraterritorialen Weltraum darf kein Staat eigene Hoheitsrechte ausüben. Allerdings kann auf Raumfahrzeugen oder Satelliten,
die im Weltraum oder in einem Orbit um die Erde unterwegs sind, das Patentrecht des Registerstaates dieser Weltraumgegenstände gelten. Doch gilt dieses nationale Patentrecht automatisch oder
aufgrund einer Analogie oder bedarf es dazu der gesetzlichen Erstreckung des nationalen Patentrechts ? Dieser Frage wird in dem Aufsatz nachgegangen. In Bezug auf Deutschland dürfte davon auszugehen sein, dass
es einer expliziten gesetzlichen Erstreckung bedarf, wie es auch in Frankreich und in den U.S.A. geregelt ist. In Deutschland fehlt bislang eine solche Vorschrift. |
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Teil I: Zum 1. Teil dieses Aufsatzes
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Teil II: Zum 2. Teil dieses Aufsatzes |
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03-04/ 2019 |
Die Erfinder-/Entwerfernennung im Licht der Datenschutz-Grundverordnung - Teil I und Teil II Dr. Wolfram Schlimme, LL.M. |
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Aufsatz in den "Mitteilungen der deutschen Patentanwälte" Jahrgang 2019, Heft 3, S. 102-115 und Heft 4, S. 158-167 |
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Zusammenfassung des Aufsatzes: |
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Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist seit dem 25. Mai 2018 auch von der Patentanwaltschaft verbindlich anzuwenden.
Neben den zahlreichen Informations- und Dokumentationspflichten ist in der täglichen Kanzleiarbeit unter anderem die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten
und von deren Übermittlung in Drittländer und an internationale Organisationen zu beachten. Dabei verlangen die Erfinder- und Entwerferdaten besondere Aufmerksamkeit,
da diese Personen häufig nicht Vertragspartner der Kanzlei sind. Dieser Aspekt wird in einer zielfokussierten praxisorientierten Analyse der DS-GVO betrachtet. Im ersten Teil
werden die einschlägigen Regelungen der DS-GVO vorgestellt und erörtert. |
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Zum Text dieses Artikels |
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03/2017 |
Innovationsmanagement Von der Ideensuche zum rechtlich geschützten Produkt Dr. Wolfram Schlimme, LL.M. |
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Skriptum eines Vortrags vor dem "Ottobrunner Unternehmerforum" Ottobrunn, 30. März 2017 |
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Zusammenfassung des Vortrags: |
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Nach einer Vorstellung des Innovationsprozesses und einem Exkurs in die Technikgeschichte werden die makro- und mikroökonomischen Auswirkungen von Innovation aufgezeigt. Anhand von Beispielen wird gezeigt wie Innovation vorhersehbar ist und Innovationsbedarf rechtzeitig erkannt werden kann. Abschließend werden Möglichkeiten aufgezeigt, Innovationsergebnisse rechtlich abzusichern.
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Zur Präsentation dieses Vortrags |
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06/2016 |
Branding – aus der Namenlosigkeit zum Markenprodukt Dr. Wolfram Schlimme, LL.M. |
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Artikel im Magazin "get together" vom Büropark Ottobrunn, Juni 2016 |
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Zusammenfassung des Artikels: |
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Bei der Suche nach einem Namen für ein Produkt werden häufig typische Fehler begangen. Einen geeigneten Namen zu finden, ist eine Aufgabe, bei der wichtige Weichen für die Zukunft des Produkts gestellt werden. Diese Weichenstellungen können über Erfolg oder Misserfolg entscheiden. Neben Beispielen typischer Fehler bei der Entwicklung einer Marke und Hinweisen wie diese vermieden werden können wird auch auf den zeitlichen Ablauf des Prozesses der Markenentwicklung unter Berücksichtigung markenrechtlicher Aspekte eingegangen. |
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09/2014 |
Patents in Outer Space Patent Protection of Space Related Inventions Dr. Wolfram Schlimme, LL.M. |
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Skriptum einer Vorlesung anlässlich der "Summer School 2014" am Institute of Astronautics (LRT) der TU München Garching, 29. September 2014 |
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Zusammenfassung der Vorlesung: |
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Nach einer kurzen Einführung in die Grundzüge des Patentrechts und des relevanten Weltraumrechts, insbesondere in den UN-Weltraumvertrag, werden die Prinzipien der territorialen Anknüpfung und der nationalen Anknüpfung vorgestellt. Ein Vorschlag zur Abgrenzung zwischen Luftraum und Weltraum wird unterbreitet und Szenarien von Patentverletzungshandlungen im Weltraum werden rechtlich bewertet.
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08/2014 |
Patentschutz im Weltraum Dr. Wolfram Schlimme, LL.M. |
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Aufsatz in den "Mitteilungen der deutschen Patentanwälte" Jahrgang 2014, Heft 8/9, S. 363-378 |
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Zusammenfassung des Aufsatzes: |
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Die Raumfahrt, die ehemals ausschließlich von öffentlich-rechtlichen Organisationen durchgeführt und mit Steuergeldern finanziert wurde, hat sich längst zu einem veritablen Wirtschaftszweig entwickelt. Der Aufsatz befasst sich mit der Fragestellung, ob und wie sich Innovationen mit Weltraumbezug angesichts der territorialen Wirkung regionaler und nationaler Patente und der Exterritorialität des Weltraums schützen lassen und ob derartige Patente auch durchsetzbar sind.
Es wird zunächst erörtert, welches Recht zum Schutz von Erfindungen mit Weltraumbezug anwendbar ist sowie ob und wie derartige Erfindungen überhaupt einem Patentschutz zugänglich sein können. Weiterhin werden Überlegungen angestellt, ob Patente auf Erfindungen mit Weltraumbezug durchsetzbar sind. Dabei wird ncht nur die Situation in Deutschland betrachtet, sondern auch die Rechtslage in anderen Staaten, insbesondere in den U.S.A. |
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06/2014 |
Grundlagen des Gewerblichen Rechtsschutzes Dr. Wolfram Schlimme, LL.M. |
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Konferenzvortragsskriptum "Die Aichwald-Konferenz", Aichwald, Juni 2014 |
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Zusammenfassung des Vortrags: |
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Es werden Grundlagen des Gewerblichen Rechtsschutzes vermittelt, die Unternehmensgründer kennen sollten. |
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04/2010 |
Markenschutz im Sportmarketing Dr. Wolfram Schlimme, LL.M. |
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Artikel im Magazin "blickpunkt sportmanagement" des Studiengangs Sportmanagement der Ostfalia-Hochschule, Salzgitter, April 2010 |
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Zusammenfassung des Artikels: |
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Anhand eines beispielhaften Musterfalls werden die Tücken des Markenrechts und die Notwendigkeit des Markenschutzes für Sportvereine und Sportveranstaltungen dargelegt. |
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10/2009 |
Der Schutz von Marken im Sportmarketing Dr. Wolfram Schlimme, LL.M. |
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Skriptum der Vorlesung an der
Ostfalia - FH
BS-Wolfenbüttel Studiengang Sportmanagement, Salzgitter, 28.
Oktober 2009
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Zusammenfassung der Vorlesung: |
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Es werden Grundkenntnisse des
Marketings und des Markenrechts vermittelt. Der Begriff "Marke" wird aus
der Sicht des Marketings und aus der Sicht des Markenrechts betrachtet
und die Bedeutung von Markenschutz für Sportler-, Vereins und
Event-Marken wird herausgearbeitet. Praxisbeispiele des Markenschutzes
in der Fussball-Bundesliga ergänzen die vorgetragenen theoretischen
Erkenntnisse.
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10/2008 |
Der
Schutz von Marken im Sportmarketing
Dr. Wolfram Schlimme, LL.M.
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Skriptum der Vorlesung an der FH
Braunschweig-Wolfenbüttel Studiengang Sportmanagement, Salzgitter, 07.
Oktober 2008
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Zusammenfassung der Vorlesung: |
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Es werden Grundkenntnisse des
Marketings und des Markenrechts vermittelt. Der Begriff "Marke" wird aus
der Sicht des Marketings und aus der Sicht des Markenrechts betrachtet
und die Bedeutung von Markenschutz für Sportler-, Vereins und
Event-Marken wird herausgearbeitet. Praxisbeispiele des Markenschutzes
in der Fussball-Bundesliga ergänzen die vorgetragenen theoretischen
Erkenntnisse.
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07/2008 |
Die Absicherung eigener
Entwicklungen durch gewerbliche Schutzrechte
Dr. Wolfram Schlimme, LL.M.
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Artikel im Magazin "get together"
vom Büropark Ottobrunn,
Juli 2008
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Zusammenfassung des Artikels: |
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Der Artikel wendet sich an "Unbedarfte"
auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes. Ausgehend von einer
typischen Fallkonstellation wird der Leser für die Notwendigkeit des
Schutzes eigener Marken sensibilisiert. Anschließend werden in einer für
Nicht-Juristen verständlichen Sprache die wichtigsten gewerblichen
Schutzrechte dargestellt.
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10/2006 |
Dokumentenmanagement und
Wissensmanagement in einer Patentanwaltskanzlei
PA Dr. Wolfram Schlimme; Prof. Dr. Florian Matthes, TU München
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Kongressbeitrag zur KnowTech 2006,
München 25.-26.10.2006
8. Konferenz zum Einsatz von Wissensmanagement in Wirtschaft und
Verwaltung im Rahmen der SYSTEMS 2006
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Zusammenfassung des Kongressbeitrags: |
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Im Beitrag werden zunächst die
Kernprozesse in Patentanwaltskanzleien und zwei Konzepte zur
Wissensstrukturierung (Patentfamilien und Schutzrechtsserien)
vorgestellt. Darauf aufbauend werden Nutzenpotentiale durch ein
elektronisches Aktenmanagement aufgezeigt. Am konkreten Beispiel einer
domänenspezifischen Softwarelösung (PDMS), die durch Anpassung
einer etablierten Standardsoftware zum Wissensmanagement (infoAsset
Broker) entstanden ist, wird illustriert, wie diese Softwarelösung
in den Büroalltag und die Anwendungslandschaft einer
Patentanwaltskanzlei mittlerer Größe integriert wurde.
Der Kongressbeitrag befasst sich mit einer
Wissensmanagement-Softwarelösung für die Patentdokumentenverwaltung, die wir
zusammen mit der TU München (Lehrstuhl für Software Engineering
betrieblicher Informationssysteme, Prof. Dr. Florian Matthes) zum
Einsatz in unserer Kanzlei entwickelt
haben.
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Zum Text dieses Kongressbeitrags |
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Zur Präsentation des Kongressvortrags vom 26.10.2006 |
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03/2006 |
Rückgängigmachung einer Umschreibung MASTERTENT
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DPMA Beschluss vom 21.04.2005
mit
Anmerkung von PA Dr. Wolfram Schlimme — veröffentlicht in:
Mitteilungen der deutschen Patentanwälte, Heft 3/2006, S. 137-140
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Leitsätze (nichtamtlich): |
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1. Für die Abänderung einer Registereintragung kann auf
allgemeine Vorschriften und Grundsätze über die Abänderung behördlicher
Verfügungen zurückgegriffen werden.
2. Die Versagung des rechtlichen Gehörs beim Erlass eines
Verwaltungsaktes gibt ausreichend Grund für seine Rücknahme. Die
Entscheidung über einen solchen Antrag ist unter Berücksichtigung aller
Umstände des Einzelfalls zu treffen.
3. Das Umschreibungsverfahren vor der Markenabteilung bietet keinen Raum
für aufwändige Beweiserhebungen zur Feststellung der wahren materiellen Inhaberschaft an einer Marke.
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Zum Text dieser Veröffentlichung |
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07/2005 |
Einstweiliger Rechtsschutz in
Patentstreitsachen im europäischen und nationalen (insbesondere
deutschen) Prozessrecht
Dr. Wolfram Schlimme
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Magisterarbeit zur Erlangung des
akademischen Grads eines Master of Law (LL.M.) an der FernUni Hagen,
Hagen, 25.
Juli 2005
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Zusammenfassung: |
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Die Arbeit zeigt ausgehend von der Geschichte des Patentrechts in Europa gesetzliche Regelungen auf, um bei Patentverletzungen in europäischen Staaten einstweiligen Rechtsschutz zu erhalten. Aus dieser Darstellung wird die Notwendigkeit eines einheitlichen Prozessrechts in der Europäischen Union hergeleitet. |
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Zum Text dieses Artikels |
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