European Patent & Trademark Attorney
Dr.- Ing. Wolfram Schlimme
 
 
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Technischer Schutz  · Markenschutz  · Designschutz  · Urheberschutz

 

 
Technischer Schutz
Patent  ·  Gebrauchsmuster  ·  Sorte

 

 

 

Patent
Ein Patent ist ein geprüftes Schutzrecht (max. Laufzeit 20 Jahre). Patente werden für technische Erfindungen erteilt, die neu und gewerblich anwendbar sind und auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen. Als technische Erfindungen gelten u.a. Verfahren, Vorrichtungen, elektronische Schaltungen und chemische Stoffe. Nicht patentierbar sind z. B. Entdeckungen, mathematische Methoden, Anweisungen an den menschlichen Geist, EDV-Programme (sofern sie keine technische Lösung oder keine Lösung einer technischen Aufgabe beinhalten), ästhetische Formschöpfungen und Heilverfahren.

Die Einreichung einer Patentanmeldung für Deutschland kann beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) als nationale deutsche Patentanmeldung oder beim Europäischen Patentamt als Europäisches Patent erfolgen. Erst nachdem eine Prüfung der Patentanmeldung erfolgt ist, kann ein Patent erteilt werden. 

Bei der Europäischen Patentanmeldung sind das Anmelde- und Prüfungsverfahren für mehrere europäische Staaten zusammengefasst. Nach der Erteilung zerfällt das Europäische Patent in nationale Patente.

Ein weiterer Weg der Hinterlegung einer Patentanmeldung ist die Einreichung einer internationalen Patentanmeldung, bei der die Anmeldung zentral erfolgt und eine internationale Recherche durchgeführt wird, der sich eine internationale vorläufige Prüfung anschließen kann. Nach Abschluss der internationalen Phase zerfällt die internationale Patentanmeldung in nationale Patentanmeldungen.


 

 

Gebrauchsmuster
Ein Gebrauchsmuster ist ein ungeprüftes Schutzrecht mit einer maximalen Laufzeit von 10 Jahren. Gebrauchsmusterschutz kann für technische Erfindungen (außer für Verfahren) erlangt werden, die neu und gewerblich anwendbar sind sowie auf einem erfinderischen Schritt beruhen. Die Voraussetzungen entsprechen im wesentlichen denen des Patents. Das Gebrauchsmuster wird vor der Eintragung nicht sachlich geprüft, sondern erst im Streitfall.


 

 

Sorte
Der Sortenschutz ist ein geprüftes, registriertes Schutzrecht für Pflanzensorten mit einer maximalen Laufzeit von je nach Pflanzenart 25 oder 30 Jahren. Nach dem Sortenschutzgesetz kann eine Pflanzensorte Schutz erhalten, wenn sie neu, unterscheidbar, homogen und beständig ist sowie durch eine eintragbare Sortenbezeichnung bezeichnet ist. Typische Nutzer des Sortenschutzes sind Pflanzenzüchter und Saatguthersteller. Ein EU-weiter Sortenschutz kann beantragt werden.


 

 


Markenschutz
Marke  ·  Titel  ·  Geschäftsbezeichnung

 


 

 

Marke
Eine Marke ist ein geprüftes Schutzrecht mit einer Laufzeit von zunächst 10 Jahren (Verlängerungen für weitere 10-Jahres-Perioden sind möglich). Markenschutz kann für Zeichen erlangt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.

Eine Marke muss sich grafisch darstellen lassen, was auch für Hörzeichen oder dreidimensionale Zeichen zutrifft. Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, welche im Verkehr zur Bezeichnung der Art, der Beschaffenheit, der Menge, der Bestimmung, des Wertes, der geografischen Herkunft oder der Zeit der Herstellung der Ware oder der Erbringung der Dienstleistung oder zur Bezeichnung sonstiger Merkmale der Ware oder Dienstleistung dienen können, sind von der Eintragung ausgeschlossen. Andere Gründe, die die Registrierung einer Marke nicht gestatten, sind beispielsweise Täuschung des Publikums über Art, Beschaffenheit oder geografische Herkunft der Ware oder Dienstleistung oder auch Verstöße gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten.

Eine Marke mit Wirkung in Deutschland kann national beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder als Europäische Unionsmarke mit Schutzwirkung für die gesamte Europäische Union angemeldet werden.  Markenschutz kann in einigen Staaten auch über eine internationale Markenanmeldung erzielt werden.


 

 

Titel
Titelschutz ist ein Schutz für einen Werktitel, zum Beispiel einer Druckschrift, eines Films, eines Tonwerks, eines Bühnenwerks, einer Radio-/Fernsehsendung oder eines Computerspiels. Titelschutz wird nicht registriert, sondern proklamiert und durch Benutzung erworben.


 

 

Unternehmenskennzeichen
Ein Unternehmenskennzeichen ist ebenfalls nach dem Markengesetz geschützt, wenn es in den beteiligten Verkehrskreisen als Kennzeichen des Geschäftsbetriebs gilt. Unternehmenskennzeichen kann sowohl eine Bezeichnung eines Geschäftsbetriebs (zum Beispiel "Schwanenapotheke" oder "Hotel zum grünen Baum") als auch ein Geschäftsabzeichen (zum Beispiel ein Firmenlogo) sein.


 

 


Designschutz
Design  ·  Topografie  ·   Schriftzeichen
 


 

 

Design
Ein eingetragenes Design ist ein ungeprüftes, registriertes Schutzrecht mit einer maximalen Laufzeit von 25 Jahren. Designschutz kann für gewerbliche Muster oder Modelle (handwerkliche oder industrielle Erzeugnisse) erlangt werden. Diese Erzeugnisse müssen neu sein und Eigenart aufweisen. Typische Anwendungen: Schutz von Stoffmustern, Essservice, Bestecken, Möbeln, Lampen oder Objekten des Industrial Design.

Eine Designanmeldung kann national beim DPMA oder als EU-Gemeinschaftsgeschmacksmuster mit Schutzwirkung für die gesamte Europäische Union angemeldet oder als internationale Registrierung hinterlegt werden.

Eine Besonderheit stellt das nicht eingetragene EU-Gemeinschaftsgeschmacksmuster dar, das einen Schutz von maximal 3 Jahren besitzt, der mit dem Tag beginnt, an dem es der Öffentlichkeit innerhalb der EU erstmals zugänglich gemacht wurde.


 

 

Topografie
Der Topografieschutz ist ein ungeprüftes Schutzrecht mit einer maximalen Laufzeit von 10 Jahren. Nach dem Halbleiterschutzgesetz, das den Topografieschutz regelt, können dreidimensionale Strukturen von mikroelektronischen Halbleitererzeugnissen (sog. Topografien) geschützt werden. Die zu schützende Topografie darf keine bloße Nachbildung einer anderen Topografie sein und muss ein nicht alltägliches Ergebnis geistiger Arbeit darstellen.


 

 

Schriftzeichen
Der Schriftzeichenschutz ist ein ungeprüftes Schutzrecht mit einer maximalen Laufzeit von 25 Jahren. Nach dem Schriftzeichengesetz können Sätze von typografischen Schriftzeichen bestehend aus Buchstaben, Ziffern, figürlichen Zeichen, Ornamenten geschützt werden. Die typografischen Schriftzeichen müssen neu und eigentümlich sein. Typische Nutzer des Schriftzeichenschutzes sind grafische Betriebe.


 

 


Urheberrechtsschutz
Computerprogramm   ·   Pseudonymes Werk
 

Computerprogramm
Auch Computerprogramme unterliegen dem urheberrechtlichen Schutz. Sofern sie jedoch eine technische Lösung oder die Lösung einer technischen Aufgabe mit technischen Mitteln darstellen, können sie auch dem Patentschutz zugänglich sein.


 

 

Pseudonymes Werk
Schöpfer von Werken, die unter einem Pseudonym auftreten und arbeiten, können ihr Pseudonym beim Deutschen Patent- und Markenamt registrieren lassen. Hierdurch lässt sich der persönliche Anspruch des Schöpfers auf das Urheberrecht an einem Werk nachweisen.


 

 


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