Schutzrechtsverteidigung  
  Wird eines Ihrer gewerblichen Schutzrechte angegriffen, um es zur Löschung zu bringen, widerrufen oder nichtig erklären zu lassen, so beraten wir Sie und vertreten Sie in den damit verbundenen Verfahren vor den entsprechenden nationalen bzw. internationalen Behörden, vor dem Bundespatentgericht und dem Bundesgerichtshof. In Verfahren vor den ordentlichen Gerichten wirken wir an der Seite von spezialisierten Rechtsanwälten mit.

Auch wenn Ihre ausländischen Schutzrechte angegriffen werden oder von einem Angriff bedroht sind, beraten und unterstützen wir Sie in Verbindung mit unseren ausländischen Korrespondenzanwälten.

Sollten Sie selbst gegen gewerbliche Schutzrechte Dritter vorgehen wollen, so steht Ihnen unsere entsprechende Dienstleistung selbstverständlich in gleichem Umfang zur Verfügung.