mikroelektronische Halbleiter


Topografieschutz
Eine eingetragene Topografie ist ein ungeprüftes Schutzrecht mit einer maximalen Laufzeit von 10 Jahren. Nach dem Halbleiterschutzgesetz, das den Topografieschutz regelt, können dreidimensionale Strukturen von mikroelektronischen Halbleitererzeugnissen (Topografien) geschützt werden. Die zu schützende Topografie muss Eigenart aufweisen, das heißt sie darf keine bloße Nachbildung einer anderen Topografie sein und muss ein nicht alltägliches Ergebnis geistiger Arbeit darstellen.
Die Anmeldung eines Topografieschutzes kann bis zu 2 Jahre nach der ersten nicht nur vertraulichen geschäftlichen Verwertung der Topographie erfolgen. Der Schutz erstreckt sich nur auf die Topografie als solche, nicht aber auf die der Topographie zugrundeliegenden Entwürfe, Verfahren, Systeme, Techniken oder auf die in einem mikroelektronischen Halbleitererzeugnis gespeicherten Informationen.
