mikroelektronische Halbleiter
blue_ball
Mikroelektronische Halbleiter

Topografieschutz

Eine eingetragene Topografie ist ein ungeprüftes Schutzrecht mit einer maximalen Laufzeit von 10 Jahren. Nach dem Halbleiterschutzgesetz, das den Topografieschutz regelt, können dreidi­men­sionale Strukturen von mikroelektro­nischen Halbleitererzeug­nissen (Topogra­fien) geschützt werden. Die zu schützende Topografie muss Eigenart aufweisen, das heißt sie darf keine bloße Nachbildung einer anderen Topografie sein und muss ein nicht alltägliches Ergebnis geistiger Arbeit darstellen.

Die Anmeldung eines Topografieschutzes kann bis zu 2 Jahre nach der ersten nicht nur vertraulichen geschäftlichen Verwer­tung der Topographie erfolgen. Der Schutz erstreckt sich nur auf die Topografie als solche, nicht aber auf die der Topographie zugrundeliegenden Ent­würfe, Verfahren, Systeme, Techniken oder auf die in einem mikroelektronischen Halbleitererzeugnis gespeicherten Infor­ma­tionen.