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Wir gestalten Ihre Lizenzverträge

Lizenzen & Verträge

Auch Lizenzen und Verträge gehören zum alltäglichen Geschäft der Inhaber von Rechten des Geistigen Eigentums, insbe­sondere von gewerblichen Schutz­rech­ten, und somit auch zu unserem Beratungs- und Dienstleistungs­angebot.

Lizenzverträge

Lizenzverträge regeln die Nutzung von Rechten des Geistigen Eigentums durch ansonsten unberechtigte Dritte. Insbe­son­dere Lizenzverträge auf dem Gebiet der gewerblichen Schutzrechte sind sehr kom­plex aufgebaut und müssen nicht nur die Einräumung von Nutzungsrechten und die im Gegenzug erfolgende Vergütung um­fas­sen, sondern auch viele schutz­rechts­spezifische Neben­rege­lungen aufweisen.

So ist es beispielsweise bei Marken­lizenzverträgen wichtig, Berechtigungen zur Durchführung von Qualitätskontrollen zu vereinbaren; nicht nur weil der Goodwill der Marke involviert ist, der bei schlechter Qualität der Lizenzprodukte Schaden neh­men könnte, sondern auch weil der Marken­inhaber in die Produkthaftung geraten könnte. Auch ist beispielsweise zu klären, wem durch die Lizenzausübung entste­hende nicht registrierte Rechte an der benutzten Marke zuwachsen.

Bei Patentlizenzverträgen sind beispiels­weise wichtige zu klärende Punkte eben­falls die Produkthaftung für vom Lizenz­nehmer in Verkehr gebrachte Lizenz­gegen­stände und auch die Frage, wie Weiterentwicklungen des Lizenzproduktes durch den Lizenznehmer zu behandeln sind, insbesondere, wer ein Anrecht auf eine Patentierung von solchen Weiter­ent­wick­lungen hat.

Häufig umfassen Lizenzverträge mehrere Schutzrechte und/oder mehrere Schutz­rechts­arten und können daher schnell eine komplexe Vertragsstruktur ausbilden. Die Komplexität kann noch dadurch erhöht werden, dass sich das Lizenzterritorium über mehrere Staaten und damit auf unterschiedliche Rechtsordnungen oder gar auf unterschiedliche Rechts­systeme erstreckt. Eine Besonderheit sind Kreuz­lizenz­verträge, in denen sich die Vertrags­parteien gegenseitig Lizenzen ein­räumen.

Lizenzverträge sind also keine stan­dar­disierbaren zivil­recht­lichen "Brot-und-But­ter"-Verträge, sondern verlangen ein ver­tief­tes Wissen über gewerbliche Schutz­rechte und die über Herstellung sowie die wirtschaftliche Verwertung der geschütz­ten Produkte.

Lizenzen müssen in einigen Staaten in das entsprechende Schutzrechtsregister ein­ge­tra­gen werden; in anderen Staaten ist eine solche Eintragung auf freiwilliger Basis möglich.

Veräußerungsverträge

Da gewerbliche Schutzrechte – im Gegen­satz zu den Persönlichkeitsrechten des Geistigen Eigentums wie dem Urhe­ber­recht oder dem Erfinder­persön­lich­keits­recht – übertragbar sind, ist auch der Aspekt der Veräußerung von Schutz­rech­ten zu beachten. Neben Lizenzverträgen, die lediglich die Nutzung der Schutzrechte durch Dritte regeln, gehören daher auch Veräußerungs- und Übertragungs­verein­barun­gen zu den wichtigen vertraglichen Vereinbarungen auf dem Gebiet der gewerblichen Schutzrechte .

Da gewerbliche Schutzrechte zudem häufig auch im Ausland bestehen, sind bei der Ausarbeitung derartiger Veräuße­rungs­verträge stets die internationalen Aspekte und die unterschiedlichen recht­lichen Regelungen in den betroffenen Staaten und Rechtsordnungen zu berück­sich­tigen. Die Ausarbeitung derartiger Veräußerungs- und Übertragungsverträge erfordert somit ebenfalls ein vertieftes Wissen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes im In- und Ausland.

Zudem ist es erforderlich, den Inhaber­wechsel von veräußerten Schutz­rech­ten im entsprechenden Schutz­rechts­re­gister zu registrieren.

Sowohl Lizenzverträge als auch Veräu­ßerungs­verträge betreffend gewerbliche Schutzrechte sind keine Standard­ver­träge, sondern sind jeweils für den Einzelfall individuell aus­zu­ar­beiten. Daher ist bei einer unüberlegten Ver­wen­dung irgendwelcher Vorlagen von vorhandenen Verträgen oder von so genannten "Musterverträgen" oder gar bei einem "Zusammenbasteln" eines Vertrags aus Textbausteinen, die anderen Verträgen entnommen wurden, größte Vorsicht geboten - ein teurer Rechtsstreit ist ansonsten vorpro­gram­miert und wird nicht immer erfolgreich ausgehen.

Verträge zum Gewerblichen Rechtsschutz sind nichts für Laien oder auf diesem Rechtsgebiet Unerfahrene!