

Lizenzen & Verträge
Auch Lizenzen und Verträge gehören zum alltäglichen Geschäft der Inhaber von Rechten des Geistigen Eigentums, insbesondere von gewerblichen Schutzrechten, und somit auch zu unserem Beratungs- und Dienstleistungsangebot.
Lizenzverträge
Lizenzverträge regeln die Nutzung von Rechten des Geistigen Eigentums durch ansonsten unberechtigte Dritte. Insbesondere Lizenzverträge auf dem Gebiet der gewerblichen Schutzrechte sind sehr komplex aufgebaut und müssen nicht nur die Einräumung von Nutzungsrechten und die im Gegenzug erfolgende Vergütung umfassen, sondern auch viele schutzrechtsspezifische Nebenregelungen aufweisen.
So ist es beispielsweise bei Markenlizenzverträgen wichtig, Berechtigungen zur Durchführung von Qualitätskontrollen zu vereinbaren; nicht nur weil der Goodwill der Marke involviert ist, der bei schlechter Qualität der Lizenzprodukte Schaden nehmen könnte, sondern auch weil der Markeninhaber in die Produkthaftung geraten könnte. Auch ist beispielsweise zu klären, wem durch die Lizenzausübung entstehende nicht registrierte Rechte an der benutzten Marke zuwachsen.
Bei Patentlizenzverträgen sind beispielsweise wichtige zu klärende Punkte ebenfalls die Produkthaftung für vom Lizenznehmer in Verkehr gebrachte Lizenzgegenstände und auch die Frage, wie Weiterentwicklungen des Lizenzproduktes durch den Lizenznehmer zu behandeln sind, insbesondere, wer ein Anrecht auf eine Patentierung von solchen Weiterentwicklungen hat.
Häufig umfassen Lizenzverträge mehrere Schutzrechte und/oder mehrere Schutzrechtsarten und können daher schnell eine komplexe Vertragsstruktur ausbilden. Die Komplexität kann noch dadurch erhöht werden, dass sich das Lizenzterritorium über mehrere Staaten und damit auf unterschiedliche Rechtsordnungen oder gar auf unterschiedliche Rechtssysteme erstreckt. Eine Besonderheit sind Kreuzlizenzverträge, in denen sich die Vertragsparteien gegenseitig Lizenzen einräumen.
Lizenzverträge sind also keine standardisierbaren zivilrechtlichen "Brot-und-Butter"-Verträge, sondern verlangen ein vertieftes Wissen über gewerbliche Schutzrechte und die über Herstellung sowie die wirtschaftliche Verwertung der geschützten Produkte.
Lizenzen müssen in einigen Staaten in das entsprechende Schutzrechtsregister eingetragen werden; in anderen Staaten ist eine solche Eintragung auf freiwilliger Basis möglich.

Veräußerungsverträge
Da gewerbliche Schutzrechte – im Gegensatz zu den Persönlichkeitsrechten des Geistigen Eigentums wie dem Urheberrecht oder dem Erfinderpersönlichkeitsrecht – übertragbar sind, ist auch der Aspekt der Veräußerung von Schutzrechten zu beachten. Neben Lizenzverträgen, die lediglich die Nutzung der Schutzrechte durch Dritte regeln, gehören daher auch Veräußerungs- und Übertragungsvereinbarungen zu den wichtigen vertraglichen Vereinbarungen auf dem Gebiet der gewerblichen Schutzrechte .
Da gewerbliche Schutzrechte zudem häufig auch im Ausland bestehen, sind bei der Ausarbeitung derartiger Veräußerungsverträge stets die internationalen Aspekte und die unterschiedlichen rechtlichen Regelungen in den betroffenen Staaten und Rechtsordnungen zu berücksichtigen. Die Ausarbeitung derartiger Veräußerungs- und Übertragungsverträge erfordert somit ebenfalls ein vertieftes Wissen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes im In- und Ausland.
Zudem ist es erforderlich, den Inhaberwechsel von veräußerten Schutzrechten im entsprechenden Schutzrechtsregister zu registrieren.
Sowohl Lizenzverträge als auch Veräußerungsverträge betreffend gewerbliche Schutzrechte sind keine Standardverträge, sondern sind jeweils für den Einzelfall individuell auszuarbeiten. Daher ist bei einer unüberlegten Verwendung irgendwelcher Vorlagen von vorhandenen Verträgen oder von so genannten "Musterverträgen" oder gar bei einem "Zusammenbasteln" eines Vertrags aus Textbausteinen, die anderen Verträgen entnommen wurden, größte Vorsicht geboten - ein teurer Rechtsstreit ist ansonsten vorprogrammiert und wird nicht immer erfolgreich ausgehen.
Verträge zum Gewerblichen Rechtsschutz sind nichts für Laien oder auf diesem Rechtsgebiet Unerfahrene!
