

DesignEU

Für die Gesamtheit der folgenden Staaten (Europäische Union) kann die Registrierung eines EU-Designs, des so genannten Unionsgeschmacksmusters, beantragt werden:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
Vorteil einer Europäischen Unionsgeschmacksmusteranmeldung:
Die Anmeldung wird in einer Sprache eingereicht und das Registrierungsverfahren wird zentral und in einer Sprache durchgeführt. Die Kosten sind daher deutlich geringer als bei einer entsprechenden Anzahl nationaler Anmeldungen.
Bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen kann ein (nicht registrierter) EU-Geschmacksmusterschutz entstehen.
Zur Webseite des
Amts der Europäischen Union für Geistiges Eigentum AEUGE (EUIPO)
(externer Link)
