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Extraterritorialer IP-Schutz

PatentExterritorial

Gewerbliche Schutzrechte im Weltraum und auf See

Rechte des Geistigen Eigentums unterliegen dem Territorialitätsprinzip. Das bedeutet, dass sie nur auf dem Territorium eines das betref­fende Recht setzenden Staates oder einer ein entsprechendes supranatio­na­les Recht setzen­den Staaten­gemeinschaft gelten. Der Weltraum und die Hohe See sind jedoch extraterritoriale Gebiete, in denen kein Staat derartige Hoheitsrechte ausüben darf.

Auf Schiffen und Luftfahrzeugen gilt das Recht des Registerstaates, also des Staates, in dem sie registriert sind. Dies trifft auch zu, wenn sich diese Fahrzeuge in einem extraterritorialen Gebiet aufhalten. Befinden sie sich allerdings im rechtlichen Wirkungsterritorium eines Staates oder einer Staatengemeinschaft, beispielsweise in dessen Luftraum oder dessen Hoheitsgewässern, so gilt dort auch das Recht des jeweiligen Territorialstaates bzw. der entsprechen­den Staatengemeinschaft. Eine Beson­derheit stellen die an die Hoheitsgewässer eines Küstenstaates angrenzenden Ausschließlichen Wirtschaftszonen dar.

Auf Weltraumgegenstände, zu denen auch Satelliten und Raumfahrzeuge gehören, kann das Recht des Registerstaates ebenfalls anwendbar sein. In Bezug auf Weltraumraketen, die beim Start den Luftraum eines Staates durchfliegen, und auf Weltraumgegenstände, die bei einer Rückkehr aus dem Weltraum durch den Luftraum eines Staates fliegen, stellt sich zudem die Frage, in welcher Höhe der Luftraum eines Staates endet und der extraterritoriale Weltraum anfängt.

Dr. Wolfram Schlimme hat zum Thema der territorialen Wirkung von Patenten eine allgemeine Publikation verfasst:
The Territorial Boundaries of Patent Protection on Land and at Sea, in the Air and in Space (ZLW 3/2021)

Spezielle Publikationen finden Sie auf den folgenden Themenseiten: