

OffshorePatents
Patentschutz auf hoher See
Kein Staat hat das Recht, die Hohe See oder Teile davon seiner Souveränität zu unterstellen; die Hohe See ist somit rechtlich gesehen extraterritoriales Gebiet. Die Freiheit der Hohen See und das Recht der Schifffahrt auf der Hohen See sowie Rechts- und Verhaltensnormen auf Hoher See sind im Teil VII des UN-Seerechtsübereinkommens (SRÜ) geregelt. Folglich gilt auf hoher See - außer an Bord von Schiffen - kein nationales Recht irgendeines Staates (mit Ausnahme des Weltrechtsprinzips einiger Staaten) kein nationales Recht und somit auch kein Patentrecht.
Patentschutz im Küstenmeer
Vor der Küste des Festlands liegt ein an das Landgebiet angrenzender Meeresstreifen, das so genannte Küstenmeer, auf das sich die Souveränität eines Küstenstaats erstreckt. Das Küstenmeer gehört zum Staatsgebiet und damit zum Hoheitsgebiet des Küstenstaates, der hier folglich Hoheitsrechte besitzt und Gesetze erlassen und durchsetzen kann. Diese staatliche Souveränität des Küstenstaats erstreckt sich auch auf den Luftraum über dem Küstenmeer, den Meeresboden und den Meeresuntergrund des Küstenmeeres und mit ihr das Patentrecht des Küstenstaats.
Patentschutz in der AWZ

Das über dem einem Küstenstaat zuzurechnenden Teil des Festlandsockels liegende Meeresgebiet kann der Küstenstaat für sich als Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) beanspruchen; die AWZ eines Küstenstaates bezeichnet somit ein jenseits des Küstenmeeres, also außerhalb der Hoheitsgewässer, gelegenes und an dieses angrenzendes Meeresgebiet. In der Abbildung sind die Lage und die Ausdehnung der AWZ der Bundesrepublik Deutschland wiedergegeben.
Die Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) im Meer vor einem Küstenstaat gehört nicht zu dessen staatlichem Territorium; das Patentrecht des Küstenstaates gilt hier folglich nicht automatisch. Der Küstenstaat besitzt in der AWZ nur souveräne Rechte und Hoheitsbefugnisse, die es ihm jedoch gestatten, sein Patentrecht auf bestimmte Sachverhalte in der AWZ zu erstrecken. Das ist in Deutschland bislang nicht erfolgt.
Für den Schutz von Erfindungen, die in der AWZ einsetzbar sind und die auch auf hoher See oder dem dortigen Meeresboden eingesetzt werden sollen, sind daher bereits bei der Ausarbeitung der Patentanmeldung die dortigen rechtlichen Besonderheiten zu berücksichtigen. So kann es beispielsweise sinnvoll sein, Ansprüche in einer Patentkategorie zu formulieren, die sich auf den Schutz eines späteren Erzeugnisses richten, welches irgendwann das extraterritoriale Gebiet verlassen muss.
Dr. Wolfram Schlimme hat zum Thema Patentschutz in der Ausschließlichen Wirtschaftszone publiziert:
