

Designschutz
Designschutz
Ihre Designer wenden viel Zeit und erhebliche Kosten auf, um Ihre Produkte ansprechend und individuell zu gestalten, damit sie möglichst eine Welle der Begeisterung auslösen. Im Idealfall entwickeln sie sogar eine Formensprache, die sich als typisch für die Erzeugnisse Ihres Unternehmens etabliert. Ein solches Asset sollten Sie nicht ungeschützt der Nachahmer-Szene überlassen.
Designschutz erhalten Sie für maximal 25 Jahre durch Registrierung Ihres Designs beim zuständigen Patent- und Markenamt oder, in der Europäischen Union, auch bereits durch Benutzung, die Sie im Streitfall allerdings detailliert nachweisen müssen. Es empfiehlt sich daher, schützenswerte Erscheinungsformen Ihrer Produkte stets zum Designschutz anzumelden und als geschütztes Design registrieren zu lassen.

Schriftzeichenschutz
Designschutz erhalten Sie nicht nur für Erzeugnisse des so genannten Industrial Design, sondern als Schutz für typografische Schriftzeichen (Schriftzeichenschutz) auch für das typographische Erscheinungsbild einer Schriftart.

Vom Entwurf zum geschützten Design
Ein gegen Dritte durchsetzbares geschütztes Design muss im Vergleich zum bekannten Formenschatz eigentümlich sein. Das heißt, dass sich die äußere Erscheinungsform eines geschützten Erzeugnisses vom bisher dagewesenen Design vergleichbarer Erzeugnisse deutlich abheben muss. Wir unterstützen Sie bereits in der Entwurfsphase mit Recherchen zum bestehenden Formenschatz und melden für Sie das fertige Design zum Designschutz an. Dazu bereiten wir in Abstimmung mit Ihnen die den späteren Designschutz definierenden Produktabbildungen vor.

Designschutz im In- und Ausland
Designschutz wird auf nationaler, regionaler und Internationaler Ebene vergeben. Für den Designschutz im Ausland stehen länderübergreifende regionale und internationale Designschutzsysteme zur Verfügung, beispielsweise ein europäisches EU-Unionsgeschmacksmuster oder ein Internationaler Designschutz.
Benötigen Sie Schutz für Ihr Design auch außerhalb Ihres Heimatlandes, so sondieren wir gemeinsam mit Ihnen Ihren territorialen Schutzrechtsbedarf und erarbeiten eine auch unter Kostengesichtspunkten für Sie geeignete Anmeldestrategie im Ausland. Wir kümmern uns dann um die Anmeldung Ihres Designs beim jeweiligen Amt und koordinieren etwaige nationale Auslandsverfahren. Die entsprechenden Anmeldeverfahren können wir entweder direkt für Sie führen oder wir arbeiten mit ausländischen Kollegen aus unserem globalen Netzwerk zusammen und koordinieren die Auslandsverfahren in enger Abstimmung mit Ihnen.

Schutzrechtsverwaltung nach der Eintragung
Nach der Eintragung eines Designschutzrechts überwachen wir für Sie die Fälligkeiten zur Verlängerung Ihres Schutzes und erinnern Sie an bevorstehende Fristen zur Gebührenzahlung. Wir übernehmen für Sie auch die Zahlungsabwicklung für die Verlängerungsgebühren im Inland und im Ausland. Für die Verwaltung Ihres Designschutz-Portfolios können Sie unsere Dienstleistung des IP-Managements in Anspruch nehmen.
Als Ihre externe IP-Abteilung können wir nicht nur Ihr IP-Portfolio für Sie managen, sondern wir entlasten Sie auch bei anderen diesbezüglichen Aufgaben, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
