blue_ball
So schützen Sie Ihre Formensprache

Designschutz

Designschutz

Ihre Designer wenden viel Zeit und erhebliche Kosten auf, um Ihre Produkte ansprechend und individuell zu gestalten, damit sie möglichst eine Welle der Begeisterung auslösen. Im Idealfall entwickeln sie sogar eine Formensprache, die sich als typisch für die Erzeugnisse Ihres Unternehmens etabliert. Ein solches Asset sollten Sie nicht ungeschützt der Nachahmer-Szene überlassen.

Designschutz erhalten Sie für maximal 25 Jahre durch Registrierung Ihres Designs beim zuständigen Patent- und Markenamt oder, in der Europäischen Union, auch bereits durch Benutzung, die Sie im Streitfall allerdings detailliert nachweisen müssen. Es empfiehlt sich daher, schützenswerte Erschei­nungs­formen Ihrer Produkte stets zum Designschutz anzumelden und als geschütztes Design registrieren zu lassen.

Schriftzeichenschutz

Designschutz erhalten Sie nicht nur für Erzeugnisse des so genannten Industrial Design, sondern als Schutz für typo­grafische Schriftzeichen (Schriftzeichen­schutz) auch für das typographische Erscheinungsbild einer Schriftart.

Vom Entwurf zum geschützten Design

Ein gegen Dritte durchsetzbares geschütztes Design muss im Vergleich zum bekannten Formenschatz eigen­tüm­lich sein. Das heißt, dass sich die äußere Erscheinungsform eines geschützten Erzeugnisses vom bisher dagewesenen Design vergleichbarer Erzeugnisse deut­lich abheben muss. Wir unterstützen Sie bereits in der Entwurfsphase mit Recher­chen zum bestehenden Formen­schatz und melden für Sie das fertige Design zum Designschutz an. Dazu bereiten wir in Abstimmung mit Ihnen die den späteren Designschutz definierenden Produktab­bildungen vor.

Designschutz im In- und Ausland

Designschutz wird auf nationaler, regio­naler und Internationaler Ebene vergeben. Für den Designschutz im Ausland stehen länderübergreifende regionale und inter­nationale Design­schutz­systeme zur Verfü­gung, beispiels­weise ein europäisches EU-Unionsgeschmacksmuster oder ein Internatio­naler Designschutz.

Benötigen Sie Schutz für Ihr Design auch außerhalb Ihres Heimatlandes, so son­dieren wir gemeinsam mit Ihnen Ihren territorialen Schutzrechtsbedarf und erar­beiten eine auch unter Kosten­gesichts­punkten für Sie geeignete Anmelde­strategie im Ausland. Wir kümmern uns dann um die Anmeldung Ihres Designs beim jeweiligen Amt und koordinieren etwaige nationale Auslandsverfahren. Die entsprechenden Anmeldeverfahren kön­nen wir entweder direkt für Sie führen oder wir arbeiten mit ausländischen Kollegen aus unserem globalen Netzwerk zusammen und koordinieren die Auslands­verfahren in enger Abstimmung mit Ihnen.

Schutzrechtsverwaltung nach der Eintragung

Nach der Eintragung eines Design­schutzrechts überwachen wir für Sie die Fälligkeiten zur Verlängerung Ihres Schut­zes und erinnern Sie an bevorstehende Fristen zur Gebühren­zahlung. Wir über­nehmen für Sie auch die Zahlungs­ab­wick­lung für die Verlänge­rungs­gebühren im Inland und im Ausland. Für die Verwaltung Ihres Designschutz-Portfolios können Sie unsere Dienstleistung des IP-Managements in Anspruch nehmen.

Als Ihre externe IP-Abteilung können wir nicht nur Ihr IP-Portfolio für Sie managen, sondern wir entlasten Sie auch bei anderen diesbezüglichen Aufgaben, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.