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Schutz für Ihre Pflanzenzüchtung

Sortenschutz

Der Sortenschutz ist ein geprüftes, registriertes Schutzrecht für Pflanzen­sor­ten mit einer maximalen Laufzeit von je nach Pflanzenart 25 oder 30 Jahren.

Nach dem Sortenschutzgesetz kann eine Pflanzensorte Schutz erhalten, wenn sie neu, unterscheidbar, homogen und be­ständig ist sowie durch eine eintrag­bare Sorten­bezeichnung bezeichnet ist. Typische Nutzer des Sorten­schutzes sind Pflanzen­züchter und Saatgut­hersteller.

Sortenschutz für Deutschland kann natio­nal beim Bundessortenamt (BSA) oder als gemeinschaftlicher Sortenschutz für das gesamte Gebiet der Europäischen Union beim Gemeinschaftlichen Sorten­amt (CPVO) beantragt werden.

Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zum Sortenschutz haben.