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Schutz für die Strahlkraft der Marke

Markenschutz

Marken

Herkunftshinweis und Qualitäts­ver­sprechen sind die Kern­botschaften einer Marke. Sie kennzeichnet und indivi­dualisiert Ihre Waren und Dienstleistungen wie ein Brandzeichen (amerikan.: brand) und daher müssen Sie ein Monopolrecht daran haben, denn jeder Cent, den Sie in Marketing und Werbung investieren, und jede gute Leistung, die Sie Ihren Kunden gegenüber erbringen, landet im Goodwill Ihrer Marke. Und davon sollen Nachahmer und Produktpiraten nicht profitieren dürfen, sondern ausschließlich Sie selbst!

Eine Marke im markenrechtlichen Sinn ist ein Zeichen – zum Beispiel ein Wortzeichen, ein Bildzeichen oder eine Kombination davon oder eine Klangfolge ("Jingle") –, das geeignet ist, auf einen bestimmten Geschäftsbetrieb hinzuwei­sen. Markenschutz erhalten Sie durch Registrierung Ihrer Marke für ausgewählte Waren und Dienstleistungen beim zuständigen Patent- und Markenamt oder in Ausnahmefällen auch durch Benutzung, wenn das Zeichen Verkehrsgeltung erlangt hat, oder wenn es notorisch bekannt ist. Der übliche und zuverlässigste Weg, Markenschutz zu erhalten, ist die Markenregistrierung.

Lassen Sie Ihre Marke registrieren, bevor es jemand anderes tut – es gibt in Deutschland und in den meisten anderen europäischen Staaten kein allgemeines Vorbenutzungsrecht für Marken!

Unternehmenskennzeichen

Neben der registrierten Marke gibt es noch den durch Benutzung erworbenen Schutz von Unternehmenskennzeichen. Das sind Zeichen, die im geschäftlichen Verkehr als Name, als Firma oder als besondere Bezeichnung eines Geschäfts­betriebs oder eines Unternehmens benutzt werden.

Werktitel

Als Werktitel sind Bezeichnungen von Druckschriften, Filmwerken, Tonwerken, Bühnenwerken oder sonstigen vergleich­baren Werken geschützt. Dieser auch als Titelschutz bezeichnete Schutz von Werktiteln entsteht durch Benutzung oder durch Proklamation.

Geografische Herkunftsbezeichnungen

Auch geografische Herkunftsbezeich­nungen lassen sich nach dem Markengesetz und nach EU-Verordnungen schützen.

Internet-Domains

Mit dem Markenschutz eng verbunden ist auch der Schutz von Internet-Domains, da diese häufig auch markenrechtlich geschützte Begriffe enthalten.

Vom Brainstorming zum Markenzeichen

Eine Zeichen, das als Marke eingetragen werden soll, muss unterscheidungskräftig sein. Das heißt, dass es prinzipiell geeignet sein muss, auf den Geschäfts­betrieb eines Unternehmens hinzuweisen. Es darf zudem nicht für den Wettbewerb freihaltungsbedürftig sein und darf auch nicht in Rechte Dritter eingreifen. Diese Kriterien sollten bereits bei der Entwicklung eines Markenzeichens berücksichtigt werden. Daher beraten wir Sie bereits in dieser Phase der Markenschöpfung und recherchieren für Sie nach bereits existierenden älteren Marken.

Danach erarbeiten wir mit Ihnen das Verzeichnis der Waren und Dienst­leistungen, für die die Marke Schutz entfalten soll, melden die Marke beim zuständigen Amt für Sie zum Markenschutz an und vertreten Ihre Interessen bis zur Eintragung der Marke.

Markenschutz im In- und Ausland

Markenschutz wird auf nationaler, regionaler und Internationaler Ebene vergeben. Benötigen Sie Schutz für Ihre Marken auch außerhalb Ihres Heimat­landes, so sondieren wir gemeinsam mit Ihnen Ihren territorialen Schutzrechts­bedarf und erarbeiten eine auch unter Kostengesichtspunkten für Sie geeignete Markenstrategie im Ausland. Wir kümmern uns dann um die Anmeldung Ihrer Marke beim jeweiligen Amt und koordinieren etwaige Auslandsverfahren.

Markenschutz wird auf nationaler, regionaler und Internationaler Ebene vergeben. Für den Markenschutz im Ausland stehen länderübergreifende regionale und internationale Marken­schutzsysteme zur Verfügung, beispiels­weise eine EU-Unionsmarke oder eine Internationale Markenregistrierung, die so genannte IR-Marke.

Benötigen Sie Schutz für Ihre Marke auch außerhalb Ihres Heimatlandes, so sondieren wir gemeinsam mit Ihnen Ihren territorialen Schutzrechtsbedarf und erarbeiten eine auch unter Kosten­gesichtspunkten für Sie geeignete Anmeldestrategie im Ausland. Wir kümmern uns dann um die Anmeldung Ihrer Marke beim jeweiligen Amt und koordinieren etwaige nationale Auslands­verfahren. Die entsprechenden Anmelde­verfahren können wir entweder direkt für Sie führen oder wir arbeiten mit ausländischen Kollegen aus unserem globalen Netzwerk zusammen und koordinieren die Auslandsverfahren in enger Abstimmung mit Ihnen.

Markenverwaltung nach der Eintragung

Nach der Eintragung einer Marke überwachen wir für Sie die Fälligkeiten zur Verlängerung Ihrer Marke und erinnern Sie an bevorstehende Fristen zur Gebühren­zahlung und zum Benutzungsnachweis. Wir übernehmen für Sie auch die Zahlungs­abwicklung für die Verlängerungsgebühren im Inland und im Ausland.

Wenn Sie dies wünschen, führen wir für Sie auch eine Kollisionsüberwachung Ihrer Marke durch, um rechtzeitig festzustellen, ob sich jüngere Markenanmeldungen in verwechselbarer Weise an Ihre Marke annähern, damit Sie dann gegen die Eintragung solcher Marken vorgehen können. Für die Verwaltung Ihres Marken-Portfolios können Sie unsere Dienstleistung des IP-Managements in Anspruch nehmen.

Als Ihre externe IP-Abteilung können wir nicht nur Ihr IP-Portfolio für Sie managen, sondern wir entlasten Sie auch bei anderen diesbezüglichen Aufgaben, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.