

Erfindungsschutz

Patente und Gebrauchsmuster sind technische Schutzrechte, mit denen Sie Ihre gewerblich anwendbaren Erfindungen schützen können. Mit einem dem Gebrauchsmuster nahestehenden Topografieschutz können Sie das Layout eines mikroelektronischen Halbleiters schützen. Nicht dem Patentschutz und dem Gebrauchsmusterschutz zugänglich sind beispielsweise Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien, mathematische Methoden, ästhetische Formschöpfungen, Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele oder für geschäftliche Tätigkeiten, Programme für Datenverarbeitungsanlagen (als solche), medizinische oder veterinärmedizinische Behandlungsmethoden.

Patent
Ein erteiltes Patent schützt Ihre Erfindung bis zu 20 Jahre lang, in Ausnahmefällen sogar bis zu 25 Jahre. Eine zum Patentschutz angemeldete Erfindung wird vom Patentamt unter Anderem auf Neuheit und erfinderische Tätigkeit inhaltlich geprüft und im Erfolgsfall zum Patent erteilt.

Gebrauchsmuster
Ein eingetragenes Gebrauchsmuster entfaltet Schutz für bis zu 10 Jahre. Eine zum Gebrauchsmusterschutz angemeldete Erfindung wird nicht inhaltlich, sondern nur formal geprüft und dann eingetragen. Eine inhaltliche Sachprüfung findet beim Gebrauchsmuster erst in einem späteren Verfahren vor dem Patentamt oder vor einem ordentlichen Gericht statt.

Topografie
Eine eingetragene Topografie entfaltet Schutz für bis zu 10 Jahre. Eine zum Topografieschutz angemeldete dreidimensionale Struktur von mikroelektronischen Halbleitererzeugnissen (Topographie) wird nicht inhaltlich, sondern nur formal geprüft und dann eingetragen. Eine inhaltliche Sachprüfung findet erst in einem späteren Verfahren vor dem Patentamt oder vor einem ordentlichen Gericht statt.

Von der Erfindung zum technischen Schutzecht
Wir beraten Sie bei der Auswahl des für Ihren Bedarf geeigneten Schutzrechts und setzen Ihre technische Idee in enger Abstimmung mit Ihnen und Ihren Erfindern in eine auf Ihre wirtschaftlichen und strategischen Bedürfnisse abgestimmte Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung um. Angepasst an Ihre Unternehmensgröße und an Ihr Schutzinteresse unterstützen wir Sie mit unseren auf Ihr Vorhaben abgestimmten Dienstleistungen – damit Sie Ihre innovative Position im Wettbewerbsumfeld stärken können.

Erfindungsschutz im In- und Ausland
Gewerbliche Schutzrechte, zu denen auch Patente und Gebrauchsmuster gehören, werden – bis auf wenige Ausnahmen – auf nationaler Ebene vergeben. Benötigen Sie Schutz für Ihre technischen Ideen auch außerhalb Ihres Heimatlandes, so muss im jeweiligen Staat entsprechender Schutz beantragt werden. Zur Verfahrensvereinfachung stehen regionale und internationale Anmeldeverfahren sowie einige länderübergreifende Schutzrechtssysteme zur Verfügung. Wir sondieren gemeinsam mit Ihnen Ihren territorialen Schutzrechtsbedarf und beraten Sie hinsichtlich einer geeigneten Anmeldestrategie im Ausland. Die entsprechenden Anmeldeverfahren können wir entweder direkt für Sie führen oder wir arbeiten mit Auslandsvertretern aus unserem globalen Netzwerk zusammen und koordinieren die Auslandsverfahren in enger Abstimmung mit Ihnen.

Schutzrechtsverwaltung nach der Eintragung
Nach der Erteilung eines Patents oder der Eintragung eines Gebrauchsmusters überwachen wir für Sie die Fälligkeiten zur Verlängerung Ihrer Schutzrechte und erinnern Sie an bevorstehende Fristen zur Gebührenzahlung und gegebenenfalls auch für einen Benutzungsnachweis. Wir übernehmen für Sie auch die Zahlungsabwicklung für die Aufrechterhaltungsgebühren im Inland und im Ausland. Für die Verwaltung Ihres IP-Portfolios können Sie unsere Dienstleistung des IP-Managements in Anspruch nehmen.
Als Ihre externe IP-Abteilung können wir nicht nur Ihr IP-Portfolio für Sie managen, sondern wir entlasten Sie auch bei anderen diesbezüglichen Aufgaben, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
