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So schützen Sie Ihr High Tech

Erfindungsschutz

Patente und Gebrauchs­muster sind technische Schutz­rechte, mit denen Sie Ihre gewerb­lich anwend­baren Erfindun­gen schützen können. Mit einem dem Gebrauchs­muster nahe­ste­hen­den Topografieschutz können Sie das Layout eines mikroelektronischen Halb­lei­ters schützen. Nicht dem Patentschutz und dem Gebrauchsmusterschutz zugänglich sind beispielsweise Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien, mathematische Methoden, ästhetische Formschöpfungen, Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele oder für geschäftliche Tätigkeiten, Programme für Daten­verarbeitungsanlagen (als solche), medizinische oder veterinär­medizinische Behandlungsmethoden.

Patent

Ein erteiltes Patent schützt Ihre Erfindung bis zu 20 Jahre lang, in Ausnahmefällen sogar bis zu 25 Jahre. Eine zum Patentschutz angemeldete Erfindung wird vom Patentamt unter Anderem auf Neuheit und erfinderische Tätigkeit inhaltlich geprüft und im Erfolgsfall zum Patent erteilt.

Gebrauchsmuster

Ein eingetragenes Gebrauchsmuster entfaltet Schutz für bis zu 10 Jahre. Eine zum Gebrauchsmusterschutz angemeldete Erfindung wird nicht inhaltlich, sondern nur formal geprüft und dann eingetragen. Eine inhaltliche Sachprüfung findet beim Gebrauchsmuster erst in einem späteren Verfahren vor dem Patentamt oder vor einem ordentlichen Gericht statt.

Topografie

Eine eingetragene Topografie entfaltet Schutz für bis zu 10 Jahre. Eine zum Topografieschutz angemeldete dreidimen­sio­nale Struktur von mikro­elektronischen Halbleitererzeugnissen (Topographie) wird nicht inhaltlich, sondern nur formal geprüft und dann eingetragen. Eine inhaltliche Sachprüfung findet erst in einem späteren Verfahren vor dem Patentamt oder vor einem ordentlichen Gericht statt.

Von der Erfindung zum technischen Schutzecht

Wir beraten Sie bei der Auswahl des für Ihren Bedarf geeigneten Schutzrechts und setzen Ihre technische Idee in enger Abstimmung mit Ihnen und Ihren Erfindern in eine auf Ihre wirtschaftlichen und strategischen Bedürfnisse abgestimmte Patent- oder Gebrauchs­musteranmeldung um. Angepasst an Ihre Unternehmens­größe und an Ihr Schutzinteresse unterstützen wir Sie mit unseren auf Ihr Vorhaben abgestimmten Dienstleistungen – damit Sie Ihre innovative Position im Wettbewerbsumfeld stärken können.

Erfindungsschutz im In- und Ausland

Gewerbliche Schutzrechte, zu denen auch Patente und Gebrauchsmuster gehören, werden – bis auf wenige Ausnahmen – auf nationaler Ebene vergeben. Benötigen Sie Schutz für Ihre technischen Ideen auch außerhalb Ihres Heimatlandes, so muss im jeweiligen Staat entsprechender Schutz beantragt werden. Zur Verfahrens­verein­fachung stehen regionale und inter­nationale Anmeldeverfahren sowie einige länderübergreifende Schutzrechts­systeme zur Verfügung. Wir sondieren gemeinsam mit Ihnen Ihren territorialen Schutzrechts­bedarf und beraten Sie hinsichtlich einer geeigneten Anmeldestrategie im Ausland. Die entsprechenden Anmeldeverfahren können wir entweder direkt für Sie führen oder wir arbeiten mit Auslandsvertretern aus unserem globalen Netzwerk zusam­men und koordinieren die Auslandsver­fahren in enger Abstimmung mit Ihnen.

Schutzrechtsverwaltung nach der Eintragung

Nach der Erteilung eines Patents oder der Eintragung eines Gebrauchsmusters über­wachen wir für Sie die Fälligkeiten zur Verlän­ge­rung Ihrer Schutzrechte und erinnern Sie an bevorstehende Fristen zur Gebührenzahlung und gegebenenfalls auch für einen Benutzungsnachweis. Wir übernehmen für Sie auch die Zahlungs­abwicklung für die Aufrecht­erhaltungs­gebühren im Inland und im Ausland. Für die Verwaltung Ihres IP-Portfolios können Sie unsere Dienstleistung des IP-Managements in Anspruch nehmen.

Als Ihre externe IP-Abteilung können wir nicht nur Ihr IP-Portfolio für Sie managen, sondern wir entlasten Sie auch bei anderen diesbezüglichen Aufgaben, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.