

MarkeUnionsmarke

Für die Gesamtheit der folgenden Staaten (Europäische Union) kann eine Europäische Unionsmarke beantragt werden:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
Vorteil einer Europäischen Unionsmarkenanmeldung:
Die Anmeldung wird in einer Sprache eingereicht und das Prüfungsverfahren wird bis zur Erteilung zentral und in einer Sprache durchgeführt oder im Fall eines Widerspruchs möglicherweise in einer zweiten Sprache. Die Kosten sind daher wesentlich geringer als bei einer entsprechenden Anzahl nationaler Anmeldungen.
Zur Webseite des Amts der Europäischen Union für Geistiges Eigentum AEUGE (EUIPO) (externer Link)
