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Internat. Design und EU-Unionsdesign

DesignInternational

Durch die Hinterlegung eines Gesuchs um internationale Regi­strie­rung eines Musters oder Modells nach dem Haager Muster­abkommen (HA) oder der Genfer Akte zum HA (GA) kann das Muster oder Modell in einem zentralen Registrierungs­ver­fah­ren gleichzeitig für eine Viel­zahl von in der Anmeldung benan­nten Staaten regi­striert werden.

Für die Europäische Union als Einheit kann über das Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) nach der Genfer Akte zum HA Designschutz erlangt werden.

Vorteil einer internationalen Design-Hinterlegung:
Die Hinterlegung erfolgt nur in einer einzigen Sprache und die mit nationalen Anmeldungen verbundenen hohen Kosten werden vermieden.

Mitgliedsstaaten des HMA (PDF)  (externer Link)