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Ausführliches zum Arbeitnehmererfinderrecht

DetailsArbeitnehmererfinderrecht

In Deutschland ist die Verfügung über Erfindungen, die von Arbeitnehmern getä­tigt werden, im Gesetz über Arbeit­neh­mer­erfin­dungen geregelt. Dieses Gesetz schreibt genau vor, wann und auf welche Weise der Arbeitgeber Rechte an einer Arbeit­nehmer­erfin­dung und mithin sich daraus eventuell ergebende Rechte an einem Patent erhält und welche gesetz­lichen Vergütungsansprüche sich als Folge daraus für den Arbeit­neh­mer­erfinder ergeben.

Werden die dezidierten gesetzlichen Vorschriften über die Meldung und die Inanspruchnahme einer Arbeit­nehmer­erfin­dung nicht eingehalten, so besteht die Gefahr, dass das Recht an einer Erfindung und damit an einem vom Arbeitgeber angemeldeten Patent gar nicht auf den Arbeitgeber übergeht, sondern dem Arbeitnehmer weiterhin zusteht. Hat der Arbeitgeber für ein derartiges vermeintliches Recht an einer Erfindung bereits viel Geld in in- und ausländische Patentanmeldungen sowie in technische Entwicklungen investiert, so können sich unter Umständen erhebliche Verluste ergeben, wenn der Arbeitnehmer sein Recht an der Erfindung und auf daraus hervorgegangene Patente erfolg­reich gegen den Arbeitgeber durchsetzt.

Wir beraten Sie als Arbeitgeber über den richtigen Umgang mit Erfindungen Ihrer Arbeitnehmer und die korrekte Inan­spruc­hnahme. Es gehört auch zu unseren Dienstleistungen, Sie beim Aufbau eines den deutschen gesetzlichen Vorschriften entsprechen­den Erfindungs­meldungs­we­sens zu beraten. Ein gut organisiertes Erfin­dungsmeldungswesen und inner­be­trieb­liches Vorschlags­wesen ist im übrigen eine nicht zu unterschätzende Innova­tions­quelle in einem Unternehmen.

Aber auch als Arbeitnehmer werden Sie bei uns beraten, wenn Sie eine Arbeit­neh­mer­erfindung getätigt haben.