

DetailsÜberwachung
Die Überwachung von gewerblichen Schutzrechten und Schutzrechtsanmeldungen Dritter sowie auch die Überwachung der Anmelde-Aktivitäten von Wettbewerbern sind wichtige unternehmerische Instrumente, um die Entwicklungen auf einem bestimmten technischen Gebiet oder auch auf einem bestimmten Markt zu beobachten und folglich analysieren zu können. Aus den bei derartigen Überwachungen gewonnenen Erkenntnissen können sich Anhaltspunkte für das künftige eigene unternehmerische Handeln und für die Verteidigung der eigenen gewerblichen Schutzrechte ergeben. Wir führen diese Überwachungen für Sie durch und liefern Ihnen einmalig oder regelmäßig die für Ihre Bedürfnissen aufbereiteten Überwachungsergebnisse.
Die Überwachung der Erteilung von Patenten ist eine wichtige Voraussetzung, um systematisch gegen störende Patente Dritter Einspruch einlegen zu können. Hierdurch wird gewährleistet, dass der eigene konstruktive Freiraum nicht in vermeidbarem Maß eingeschränkt wird. Patenterteilungen lassen sich sowohl durch eine ständige Überwachung bestimmter Patentklassen als auch durch eine ständige Überwachung der Aktivitäten bestimmter Anmelder ermitteln. Diese ständigen Überwachungen gehören zu unseren Dienstleistungen.
Auch bei einer bereits bekannten Patentanmeldung, deren Gegenstand man möglicherweise selbst verletzt oder bei dem die Gefahr einer Verletzung durch eigene Aktivitäten besteht, können wir eine individuelle anmeldungsspezifische Überwachung für Sie durchführen, um den Verfahrensverlauf dieser Patentanmeldung zu beobachten. Auf diese Weise kann bereits während des Prüfungsverfahrens einer möglicherweise störenden Patentanmeldung Material zum Stand der Technik dem zuständigen Prüfer zugeleitet werden, um in diesem Stadium schon eine Erteilung zu Verhindern oder um günstige Voraussetzungen für einen späteren eigenen Einspruch zu schaffen.
Selbstverständlich ist diese Überwachungsdienstleistung nicht auf nationale deutsche Schutzrechte beschränkt, sondern kann auf Wunsch in den wichtigsten Industriestaaten für Sie durchgeführt werden.
Die Überwachung der Bekanntmachung der Anmeldungen oder Eintragungen von Marken ist eine wesentliche Voraussetzung, um durch Einlegung von Widersprüchen eine Annäherung fremder Marken an eigene Marken zu verhindern und so den Schutzumfang der eigenen Marken zu sichern und zu stärken. Diese Überwachung der Bekanntmachung von Markenanmeldungen und Markeneintragungen führen wir für Sie durch und berichten Ihnen regelmäßig über relevante Überwachungsergebnisse. Auch eine turnusmäßige Überwachung von mit Ihren Marken oder Ihrer Firma identischen Internet-Domain-Namen führen wir für Sie durch.
Selbstverständlich ist diese Überwachungsdienstleistung nicht auf nationale deutsche Marken und Domain-Namen beschränkt, sondern kann auf Wunsch in den wichtigsten Industriestaaten für Sie durchgeführt werden.
Kennen Sie Ihre Wettbewerber, so können wir für Sie deren Aktivitäten auf dem Gebiet der gewerblichen Schutzrechte überwachen. Auf diese Weise lassen sich Erkenntnisse darüber gewinnen, welche Gebrauchsmuster, Patente oder Marken von Ihren Wettbewerbern angemeldet oder für sie eingetragen worden sind.
Durch eine derartige Wettbewerberüberwachung lässt sich frühzeitig erkennen, ob sich Ihre Wettbewerber neue Märkte erarbeiten oder ob sie sich in einem ganz bestimmten technischen Gebiet Kompetenz aufbauen.
