blue_ball
Informations-Update durch Überwachung

DetailsÜberwachung

Die Überwachung von gewerblichen Schutzrechten und Schutzrechtsanmeldungen Dritter sowie auch die Überwachung der Anmelde-Aktivitäten von Wettbewerbern sind wichtige unternehmerische Instrumente, um die Entwicklungen auf einem bestimmten technischen Gebiet oder auch auf einem bestimmten Markt zu beobachten und folglich analysieren zu können. Aus den bei derartigen Überwachungen gewonnenen Erkenntnissen können sich Anhaltspunkte für das künftige eigene unternehmerische Handeln und für die Verteidigung der eigenen gewerblichen Schutzrechte ergeben. Wir führen diese Überwachungen für Sie durch und liefern Ihnen einmalig oder regelmäßig die für Ihre Bedürfnissen aufbereiteten Überwachungsergebnisse.
 

Die Überwachung der Erteilung von Patenten ist eine wichtige Voraussetzung, um systematisch gegen störende Patente Dritter Einspruch einlegen zu können. Hierdurch wird gewährleistet, dass der eigene konstruktive Freiraum nicht in vermeidbarem Maß eingeschränkt wird. Patenterteilungen lassen sich sowohl durch eine ständige Überwachung be­stimm­ter Patentklassen als auch durch eine ständige Überwachung der Akti­vi­täten bestimmter Anmelder ermitteln. Diese ständigen Über­wachungen gehören zu unseren Dienstleistungen.

Auch bei einer bereits bekannten Patentanmeldung, deren Gegenstand man möglicherweise selbst verletzt oder bei dem die Gefahr einer Verletzung durch eigene Aktivitäten besteht, können wir eine individuelle anmeldungsspezifische Überwachung für Sie durchführen, um den Verfahrensverlauf dieser Patentanmel­dung zu beobachten. Auf diese Weise kann bereits während des Prüfungs­ver­fahrens einer möglicherweise störenden Patentanmeldung Material zum Stand der Technik dem zuständigen Prüfer zuge­lei­tet werden, um in diesem Stadium schon eine Erteilung zu Verhindern oder um günstige Voraussetzungen für einen spä­te­ren eigenen Einspruch zu schaffen.

Selbstverständlich ist diese Über­wa­chungs­dienstleistung nicht auf natio­nale deutsche Schutzrechte beschränkt, son­dern kann auf Wunsch in den wichtigsten Industriestaaten für Sie durch­ge­führt werden.

Die Überwachung der Bekanntmachung der Anmeldungen oder Eintragungen von Marken ist eine wesentliche Voraus­set­zung, um durch Einlegung von Wider­sprü­chen eine Annäherung fremder Marken an eigene Marken zu verhindern und so den Schutzumfang der eigenen Marken zu sichern und zu stärken. Diese Über­wa­chung der Bekanntmachung von Marken­an­mel­dungen und Marken­ein­tra­gun­gen führen wir für Sie durch und berichten Ihnen regelmäßig über relevante Über­wachungs­ergebnisse. Auch eine turnusmäßige Überwachung von mit Ihren Marken oder Ihrer Firma identischen Internet-Domain-Namen führen wir für Sie durch.

Selbstverständlich ist diese Überwachungsdienstleistung nicht auf nationale deutsche Marken und Domain-Namen beschränkt, sondern kann auf Wunsch in den wichtigsten Industriestaaten für Sie durchgeführt werden.

Kennen Sie Ihre Wettbewerber, so können wir für Sie deren Aktivitäten auf dem Gebiet der gewerblichen Schutzrechte überwachen. Auf diese Weise lassen sich Erkenntnisse darüber gewinnen, welche Gebrauchsmuster, Patente oder Marken von Ihren Wettbewerbern angemeldet oder für sie eingetragen worden sind.

Durch eine derartige Wettbewerber­über­wachung lässt sich frühzeitig erkennen, ob sich Ihre Wettbewerber neue Märkte erarbeiten oder ob sie sich in einem ganz bestimmten technischen Gebiet Kompe­tenz aufbauen.