

DetailsRechtsstreit
Verletzung von gewerblichen Schutzrechten - Durchsetzung und Verteidigung
Wird eines Ihrer gewerblichen Schutzrechte von Dritten verletzt, so beraten und unterstützen wir Sie in Zusammenarbeit mit spezialisierten Rechtsanwälten und wirken an den entsprechenden Verletzungsverfahren vor den ordentlichen Gerichten mit.
Auch wenn Sie von Dritten wegen einer angeblichen Schutzrechtsverletzung in Anspruch genommen werden, beraten wir Sie und wirken zusammen mit spezialisierten Rechtsanwälten an Ihrer Verteidigung im entsprechenden Verfahren vor den ordentlichen Gerichten mit.

Verteidigung von gewerblichen Schutzrechten
Wird eines Ihrer gewerblichen Schutzrechte angegriffen, um es zur Löschung zu bringen, widerrufen oder nichtig erklären zu lassen, so beraten wir Sie und vertreten Sie in den damit verbundenen Verfahren vor den entsprechenden nationalen bzw. internationalen Behörden, vor dem Bundespatentgericht, (in Patent-Nichtigkeitssachen) vor dem Bundesgerichtshof und vor dem Einheitlichen Europäischen Patentgericht. In Verfahren vor den ordentlichen Gerichten wirken wir an der Seite von spezialisierten Rechtsanwälten mit.
Auch wenn Ihre ausländischen Schutzrechte angegriffen werden oder von einem Angriff bedroht sind, beraten und unterstützen wir Sie in Verbindung mit unseren ausländischen Korrespondenzanwälten.
Sollten Sie selbst gegen gewerbliche Schutzrechte Dritter vorgehen wollen, um diese zu beschränken oder zu löschen, so steht Ihnen unsere entsprechende Dienstleistung selbstverständlich in gleichem Umfang zur Verfügung.

Grenzbeschlagnahme
Durch Produktpiraterie, also das Inverkehrbringen nachgeahmter und unerlaubt hergestellter Waren sowie von Waren, die Rechte des geistigen Eigentums verletzen, entsteht erheblicher volkswirtschaftlicher und bei den betroffenen Unternehmen auch betriebswirtschaftlicher Schaden. Zudem besteht die Gefahr, dass Verbraucher durch Pirateriewaren getäuscht und geschädigt werden.
Da Produktpirateriewaren häufig von außen in einen Markt eindringen, ist ein sehr wirksames Mittel dagegen die zollamtliche Beschlagnahme oder das zeitlich begrenzte Festhalten der schutzrechtsverletzenden Waren durch die Zollbehörden (hier vereinfacht als "Grenzbeschlagnahme" bezeichnet), bevor diese Waren in den Markt innerhalb des eigenen Zollgebiets gelangen.
Die Grenzbeschlagnahme kann auf zwei Wegen erzielt werden, nämlich auf nationaler Ebene oder auf EU-Ebene. Da der intrakommunitäre Handel innerhalb der EU keinen Zollkontrollen mehr unterworfen ist, dürfte die wirksamere Vorgehensweise die EU-Grenzbeschlagnahme sein. In bestimmten Fällen kann aber eine nationale Grenzbeschlagnahme geboten oder erforderlich sein.
Nach Stellung eines entsprechenden Antrags bei der zuständigen Zollbehörde beobachtet der Zoll die Warenimporte und informiert im Verdachtsfall den Antragsteller. Dieser erhält dann die Möglichkeit, innerhalb einer gesetzlich vorgeschriebenen Frist gerichtliche Schritte gegen den Import der Pirateriewaren einzuleiten. In bestimmten Fällen kann der Zoll auch selbst die Pirateriewaren beschlagnahmen.
Gerne informieren wir Sie ausführlich über die Möglichkeiten, mittels der Grenzbeschlagnahme Ihre Rechte durchzusetzen und Plagiate Ihrer Produkte vom Markt fernzuhalten.

Mediations- und Schiedsverfahren
Auch in Mediations- und Schiedsverfahren stehen wir selbstverständlich an Ihrer Seite, sei es vor der Schiedsstelle für Arbeitnehmererfindungen beim DPMA oder vor anderen nationalen oder internationalen Institutionen zur außergerichtlichen Streitbeilegung im gewerblichen Rechtsschutz.
Dr. Schlimme hat im Rahmen seiner beruflichen Weiterbildung ein theoretisches und praktisches Training zu "negotiation and conflict resolution" bei dem mittlerweile emeritierten Leiter des "Program on Negotiation" der renommierten Harvard Law School, Professor Bob (Robert H.) Mnookin, absolviert.
