blue_ball
Durchsetzung und Verteidigung von Rechten

DetailsRechtsstreit

Verletzung von gewerblichen Schutzrechten - Durchsetzung und Verteidigung

Wird eines Ihrer gewerblichen Schutz­rechte von Dritten verletzt, so beraten und unter­stützen wir Sie in Zusam­men­arbeit mit spezialisierten Rechts­an­wälten und wirken an den entsprechen­den Verlet­zungsverfahren vor den ordentlichen Ge­rich­ten mit.

Auch wenn Sie von Dritten wegen einer an­geb­lichen Schutzrechtsverletzung in An­spruch genommen werden, beraten wir Sie und wirken zusammen mit spezia­li­sierten Rechts­an­wäl­ten an Ihrer Vertei­digung im entsprechenden Ver­fah­ren vor den ordentlichen Gerichten mit.

Verteidigung von gewerblichen Schutzrechten

Wird eines Ihrer gewerblichen Schutz­rechte angegriffen, um es zur Löschung zu bringen, widerrufen oder nichtig erklären zu lassen, so beraten wir Sie und vertre­ten Sie in den damit verbundenen Verfah­ren vor den entspre­chenden nationalen bzw. inter­na­tiona­len Behörden, vor dem Bundes­patent­gericht, (in Patent-Nichtig­keits­sachen) vor dem Bundes­ge­richts­hof und vor dem Einheit­lichen Europäischen Patentgericht. In Verfahren vor den or­dentl­ichen Gerichten wirken wir an der Seite von spezialisierten Rechtsanwälten mit.

Auch wenn Ihre ausländischen Schutz­rechte angegriffen werden oder von einem Angriff bedroht sind, beraten und unter­stützen wir Sie in Verbindung mit unseren ausländischen Korres­pondenz­anwälten.

Sollten Sie selbst gegen gewerbliche Schutz­rechte Dritter vorgehen wollen, um diese zu beschränken oder zu löschen, so steht Ihnen unsere entsprechende Dienst­leistung selbstverständlich in gleichem Umfang zur Verfügung.

Grenzbeschlagnahme

Durch Produktpiraterie, also das Inver­kehr­bringen nachgeahmter und unerlaubt hergestellter Waren sowie von Waren, die Rechte des geistigen Eigentums verletzen, entsteht erheblicher volkswirtschaftlicher und bei den betroffenen Unternehmen auch betriebswirtschaftlicher Schaden. Zudem besteht die Gefahr, dass Verbrau­cher durch Pirateriewaren getäuscht und geschädigt werden.

Da Produktpirateriewaren häufig von außen in einen Markt eindringen, ist ein sehr wirksames Mittel dagegen die zoll­amtliche Beschlag­nahme oder das zeitlich begrenzte Festhalten der schutzrechts­ver­letzenden Waren durch die Zollbe­hörden (hier vereinfacht als "Grenz­be­schlag­nahme" bezeichnet), bevor diese Waren in den Markt innerhalb des eigenen Zollgebiets gelangen.

Die Grenzbeschlagnahme kann auf zwei Wegen erzielt werden, nämlich auf natio­naler Ebene oder auf EU-Ebene. Da der intrakommunitäre Handel innerhalb der EU keinen Zollkontrollen mehr unterworfen ist, dürfte die wirksamere Vorgehensweise die EU-Grenzbeschlagnahme sein. In be­stim­mten Fällen kann aber eine nationale Grenzbeschlagnahme geboten oder erfor­derlich sein.

Nach Stellung eines entsprechenden Antrags bei der zuständigen Zollbehörde beobachtet der Zoll die Warenimporte und informiert im Verdachtsfall den Antrag­steller. Dieser erhält dann die Möglichkeit, innerhalb einer gesetzlich vorge­schrie­be­nen Frist gerichtliche Schritte gegen den Import der Pirateriewaren einzuleiten. In bestimmten Fällen kann der Zoll auch selbst die Pirateriewaren beschlag­nahmen.

Gerne informieren wir Sie ausführlich über die Möglichkeiten, mittels der Grenz­be­schlag­nahme Ihre Rechte durchzu­setzen und Plagiate Ihrer Produkte vom Markt fernzuhalten.

Mediations- und Schiedsverfahren

Auch in Mediations- und Schiedsverfahren stehen wir selbstverständlich an Ihrer Seite, sei es vor der Schiedsstelle für Arbeit­nehmererfindungen beim DPMA oder vor anderen nationalen oder inter­na­tionalen Institutionen zur außer­gericht­lichen Streitbeilegung im gewerblichen Rechtsschutz.

Dr. Schlimme hat im Rahmen seiner beruflichen Weiterbildung ein theoreti­sches und praktisches Training zu "negotiation and conflict resolution" bei dem mittlerweile emeritierten Leiter des "Program on Negotiation" der renommier­ten Harvard Law School, Professor Bob (Robert H.) Mnookin, absolviert.