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KanzleiFees

Gemäß § 4 DL-InfoVO  ·  gültig ab 01. April 2025
 
Die Kosten in Verfahren des gewerblichen Rechtsschutzes werden überwiegend bestimmt durch den einzusetzenden Zeitaufwand. Dieser ist fallspezifisch unterschiedlich hoch, so dass eine genaue Kostenvorhersage seriöserweise nicht möglich ist. Dies trifft insbesondere auf die Ausarbeitung technischer Schutzrechtsanmeldungen (Patente, Gebrauchsmuster) zu und ist abhängig vom Umfang und von der Komplexität einer Erfindung. Häufig ergeben sich auch noch während der Ausarbeitung einer Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung in der Kommunikation mit den Erfindern wichtige Aspekte, die es zu berücksichtigen gilt. Es können daher vorab keine "Pauschalpreise" für zeitbasierte Tätigkeiten angegeben werden, sondern allenfalls auf Erfahrungswerten beruhende Kostenschätzungen. Gerne führen wir eine solche Vorab-Kostenschätzung für Sie im Einzelfall durch. Aus den vorgenannten Gründen ist es auch nicht möglich, verbindliche Angebote abzugeben.

Sollte Ihnen ein vermeintlich günstiges Pauschalpreisangebot begegnen, hinterfragen Sie den eingesetzten Zeitaufwand, denn dieser bestimmt die Qualität beispielsweise einer Patentanmeldung und somit die Chancen auf eine Patenterteilung und auch die Erfolgschancen bei einer künftigen Durchsetzung eines erteilten Patents.

Neben diesen zeitbasierten Kosten können die Kosten für bestimmte formale Tätigkeiten und für Verfahrensgrundvergütungen konkret angegeben werden; diese Kosten finden Sie in den unten aufrufbaren Vergütungsverzeichnissen unserer Kanzlei. Bitte machen Sie sich zunächst mit den Vergütungsgrundsätzen im gewerblichen Rechtsschutz vertraut, die Sie in unserem Verzeichnis VV 00 finden.

Die nachstehend aufrufbaren PDF-Dateien können angesehen, aber nicht kopiert oder ausgedruckt werden. Sie dienen ausschließlich der Online-Information unserer Mandanten und sind aus wettbewerblichen Gründen nicht dazu vorgesehen, verbreitet zu werden.
 

 
Über Arbeitspositionen, die in dieser Liste oder in den obigen Vergütungsverzeichnissen nicht aufgeführt sind, und Vergütungsverzeichnisse, die (noch) nicht als Link anklickbar sind, informieren wir Sie gerne persönlich; bitte sprechen Sie uns an.