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Informationsbeschaffung durch Recherchen

DetailsRecherche

Eine Recherche in öffentlich zugänglichen Datenbanken und in den von uns ge­nutz­ten professionellen (und kosten­pflich­ti­gen) Datenbanken ist ein einfaches und verhältnismäßig kostengünstiges Mittel der Informationsbeschaffung.
 

Möchte ein Erfinder oder ein potentieller Anmelder eines Patents oder eines Gebrauchsmusters wissen, was bereits als sogenannter Stand der Technik bekannt ist, so führen wir entsprechende Patent­recherchen durch. Bei diesen Patent­recher­chen wird auf Patent- und Gebrauchs­muster­veröffent­lichungen sowie auf Veröffentlichungen von Patent­anmel­dun­gen aus den wichtigsten Industrie­staaten zurückgegriffen.

Das Ergebnis einer solchen Recherche erleichtert dem Anmelder häufig die Entscheidung, ob und in welchem Umfang er seine Erfindung zum Patent oder Gebrauchsmuster anmelden soll.

Patentrecherchen sind außerdem äußerst hilfreich, um vor Beginn von neuen technischen Entwicklungen schnell einen Kenntnisstand über bereits erdachte oder realisierte technische Lösungen eines bestimmten Problems zu erhalten. Auf diese Weise kann vermieden werden, dass Gelder in Entwicklungen gesteckt werden, die in der Vergangenheit schon einmal von Anderen durchgeführt worden sind.

Häufig lässt sich eine eigene neue Entwicklung auch auf dem durch eine Patentrecherche gewonnenen Kenntnis­stand aufbauen, so dass mit den gleichen finanziellen Mitteln ein wesentlich besse­res Entwicklungsergebnis erzielt werden kann als ohne vorherige Patent­recherche.

Bei der Suche nach neuen Produktnamen oder neuen Bezeichnungen für Dienst­leistun­gen ist eine Markenrecherche äußerst hilfreich, wenn nicht sogar unabdingbar, um bei der Aufnahme der Benutzung eines neuen Produktnamens oder einer neuen Dienst­leistungs­bezeich­nung nicht gleich mit Markenrechten Dritter in Kollision zu geraten.

Zugleich liefert eine Markenrecherche auch Erkenntnisse darüber, ob für den eigenen Produktnamen oder die eigene Dienstleistungsbezeichnung selbst Mar­ken­schutz erworben werden kann.

Bei der Gründung eines Unternehmens wird häufig davon ausgegangen, dass eine Anfrage bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer ausreichend ist, um mögliche Kollisionen des geplanten eige­nen Firmennamens mit älteren Rechten Dritter zu vermeiden. Dabei wird jedoch nicht berücksichtigt, dass Unternehmen außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der befragten Industrie- und Handelskammer ältere Namensrechte, Firmenrechte oder Markenrechte besitzen können. Die Folge davon ist, dass die eigene Firma kurze Zeit nach der Gründung wieder umbe­nannt werden muss, was zusätzliche Kosten verursacht und bereits getätigte Investitionen in den Aufbau des eigenen Firmennamens wertlos macht.

Wir führen daher für Sie umfassende Recherchen in unterschiedlichsten ein­schlä­gigen Datenbeständen durch, um die genannten Risiken bei einer Unter­nehmens­gründung zu minimieren.