

DetailsRecherche
Eine Recherche in öffentlich zugänglichen Datenbanken und in den von uns genutzten professionellen (und kostenpflichtigen) Datenbanken ist ein einfaches und verhältnismäßig kostengünstiges Mittel der Informationsbeschaffung.
Möchte ein Erfinder oder ein potentieller Anmelder eines Patents oder eines Gebrauchsmusters wissen, was bereits als sogenannter Stand der Technik bekannt ist, so führen wir entsprechende Patentrecherchen durch. Bei diesen Patentrecherchen wird auf Patent- und Gebrauchsmusterveröffentlichungen sowie auf Veröffentlichungen von Patentanmeldungen aus den wichtigsten Industriestaaten zurückgegriffen.
Das Ergebnis einer solchen Recherche erleichtert dem Anmelder häufig die Entscheidung, ob und in welchem Umfang er seine Erfindung zum Patent oder Gebrauchsmuster anmelden soll.
Patentrecherchen sind außerdem äußerst hilfreich, um vor Beginn von neuen technischen Entwicklungen schnell einen Kenntnisstand über bereits erdachte oder realisierte technische Lösungen eines bestimmten Problems zu erhalten. Auf diese Weise kann vermieden werden, dass Gelder in Entwicklungen gesteckt werden, die in der Vergangenheit schon einmal von Anderen durchgeführt worden sind.
Häufig lässt sich eine eigene neue Entwicklung auch auf dem durch eine Patentrecherche gewonnenen Kenntnisstand aufbauen, so dass mit den gleichen finanziellen Mitteln ein wesentlich besseres Entwicklungsergebnis erzielt werden kann als ohne vorherige Patentrecherche.
Bei der Suche nach neuen Produktnamen oder neuen Bezeichnungen für Dienstleistungen ist eine Markenrecherche äußerst hilfreich, wenn nicht sogar unabdingbar, um bei der Aufnahme der Benutzung eines neuen Produktnamens oder einer neuen Dienstleistungsbezeichnung nicht gleich mit Markenrechten Dritter in Kollision zu geraten.
Zugleich liefert eine Markenrecherche auch Erkenntnisse darüber, ob für den eigenen Produktnamen oder die eigene Dienstleistungsbezeichnung selbst Markenschutz erworben werden kann.
Bei der Gründung eines Unternehmens wird häufig davon ausgegangen, dass eine Anfrage bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer ausreichend ist, um mögliche Kollisionen des geplanten eigenen Firmennamens mit älteren Rechten Dritter zu vermeiden. Dabei wird jedoch nicht berücksichtigt, dass Unternehmen außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der befragten Industrie- und Handelskammer ältere Namensrechte, Firmenrechte oder Markenrechte besitzen können. Die Folge davon ist, dass die eigene Firma kurze Zeit nach der Gründung wieder umbenannt werden muss, was zusätzliche Kosten verursacht und bereits getätigte Investitionen in den Aufbau des eigenen Firmennamens wertlos macht.
Wir führen daher für Sie umfassende Recherchen in unterschiedlichsten einschlägigen Datenbeständen durch, um die genannten Risiken bei einer Unternehmensgründung zu minimieren.
