DetailsBranding
Dynamisches Branding
Bewegte Bilder, Video-Clips, Hologramme und Multimedia-Effekte sind besonders geeignet, um ein Unternehmen oder ein Produkt in den Köpfen der Marktteilnehmer zu verankern. Der mit einem sich bewegenden Bild gestaltete Startbildschirm eines Computerspiels oder einer Software-App, eine sich wandelnde Grafik mit Klanguntermalung oder gar der brüllende Löwe im Abspann eines Kinofilms, alle diese dynamischen Effekte können - wie die klassische statische Wort- oder Bildmarke - Herkunftshinweischarakter haben. Sind diese Bewegungsabfolgen kurz und prägnant, können diese dynamischen Merkzeichen ein Herkunftshinweis sein und als Bewegungsmarke dem Markenschutz zugänglich sein.
Motion-Branding
Ein Video-Clip, eine Bewegungsabfolge oder auch nur eine optisch wahrnehmbare Veränderung innerhalb eines Bildzeichens kann als Bewegungsmarke geschützt werden. Ein Beispiel dafür ist ein Bildzeichen mit einem sich dynamisch aufbauenden Element wie das hier wiedergegebene dynamische brandeur®-Bildzeichen, bei dem sich das ® ausgehend von einer neutralen Schriftfarbe dynamisch in ein glühendes ® verwandelt. Auch eine Bewegungsmarke kann ein Produkt oder ein Unternehmen kennzeichnen, indem eine Assoziation zwischen der Bewegungsabfolge und dem Produkt oder Unternehmen hergestellt wird. Weitere Beispiele dafür sind dynamische Bildeffekte am Anfang oder Ende von Werbe-Clips, beim Einschalten des Navigationssystems im Auto oder beim Öffnen einer Computer-App, die als Marke eingetragen werden können.
Hologramm-Branding
Auch die Hologramm-Marke ist eine dynamische Marke, bei der das sich beim Betrachten des Hologramms unter unterschiedlichen Blickwinkeln verändernde Bild als Bildfolge wiedergegeben wird. Ein derartiger Markenschutz ermöglicht es, Hologramme wirksam als Echtheitszertifikate von Produkten einzusetzen und Produktfälschungen über das mitgefälschte Hologramm mit den Mitteln des Markenrechts zu unterbinden.
Multimedia-Branding
Eine sich dynamisch verändernde Bildmarke begleitet von einer Klangfolge oder eine vertonte Video-Sequenz kann, wenn sie kurz und prägnant ist, ein Produkt oder ein Unternehmen als Multimedia-Marke kennzeichnen. Im unten gezeigten Beispiel wird der buchstabenweise sequentielle Aufbau des Wortes "brand" vom Klang synchroner Anschläge einer Schreibmaschine begleitet; ein früher einmal allgemein bekanntes Geräusch, das immer mehr in Vergessenheit gerät. Der farbige Wortbestandteil "eur" fliegt geräuschvoll von hinten ein. Daraufhin erscheint als Unterzeile der Slogan "Wir nennen die Dinge beim Namen" und vervollständig das Bildzeichen. Schließlich fliegt ein glühend werdendes ® von vorne ein und brandmarkt das Bildzeichen begleitet von einem knisternden Geräusch. Auch Multimedia-Marken können als Marke registriert werden.
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