blue_ball
Dynamisches Branding

DetailsBranding

Dynamisches Branding

Bewegte Bilder, Video-Clips, Hologramme und Multimedia-Effekte sind besonders geeignet, um ein Unternehmen oder ein Produkt in den Köpfen der Marktteilnehmer zu verankern. Der mit einem sich bewegenden Bild gestaltete Startbildschirm eines Computerspiels oder einer Software-App, eine sich wandelnde Grafik mit Klanguntermalung  oder gar der brüllende Löwe im Abspann eines Kinofilms, alle diese dynamischen Effekte können - wie die klassische statische Wort- oder Bildmarke - Herkunftshinweischarakter haben. Sind diese Bewegungsabfolgen kurz und prägnant, können diese dynamischen Merkzeichen ein Herkunfts­hinweis sein und als Bewegungsmarke dem Markenschutz zugänglich sein.

Motion-Branding

Ein Video-Clip, eine Bewegungs­abfolge oder auch nur eine optisch wahrnehmbare Veränderung inner­halb eines Bildzeichens kann als Bewegungsmarke geschützt werden. Ein Beispiel dafür ist ein Bildzeichen mit einem sich dynamisch aufbauenden Element wie das hier wiedergegebene dynamische brandeur®-Bildzeichen, bei dem sich das ® aus­ge­hend von einer neutralen Schrift­farbe dynamisch in ein glühendes ® ver­wandelt. Auch eine Bewegungsmarke kann ein Produkt oder ein Unternehmen kenn­zeichnen, indem eine Assoziation zwischen der Bewegungsabfolge und dem Produkt oder Unternehmen hergestellt wird. Weitere Beispiele dafür sind dynamische Bildeffekte am Anfang oder Ende von Werbe-Clips, beim Einschalten des Navigationssystems im Auto oder beim Öffnen einer Computer-App, die als Marke eingetragen werden können.

Hologramm-Branding

Auch die Hologramm-Marke ist eine dynamische Marke, bei der das sich beim Betrachten des Hologramms unter unterschiedlichen Blickwinkeln verän­dern­de Bild als Bildfolge wiedergegeben wird. Ein derartiger Markenschutz ermöglicht es, Hologramme wirksam als Echtheits­zertifikate von Produkten einzusetzen und Produktfälschungen über das mitge­fälschte Hologramm mit den Mitteln des Markenrechts zu unterbinden.

Multimedia-Branding

Eine sich dynamisch verändernde Bildmarke begleitet von einer Klangfolge oder eine vertonte Video-Sequenz kann, wenn sie kurz und prägnant ist, ein Produkt oder ein Unternehmen als Multimedia-Marke kennzeichnen. Im unten gezeigten Beispiel wird der buch­sta­ben­weise sequentielle Aufbau des Wortes "brand" vom Klang synchroner Anschläge einer Schreibmaschine begleitet; ein früher einmal allgemein bekanntes Geräusch, das immer mehr in Verges­sen­heit gerät. Der farbige Wortbestandteil "eur" fliegt geräuschvoll von hinten ein. Daraufhin erscheint als Unterzeile der Slogan "Wir nennen die Dinge beim Namen" und vervollständig das Bild­zeichen. Schließlich fliegt ein glühend werden­des ® von vorne ein und brand­markt das Bildzeichen begleitet von einem knisternden Geräusch. Auch Multimedia-Marken können als Marke registriert werden.

Bitte klicken Sie auf den Startbutton, um die Multimedia-Marke wiederzugeben
    Beispiel: brandeur® Multimedia-Marke